Justizminister Thomas Kutschaty und Vertreter der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe haben heute (4.9.) im Düsseldorfer Landtag eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit intensivieren sie ihre Zusammenarbeit bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.
In den Vollzugsanstalten des Landes sitzen pro Jahr im Schnitt rund 48 000 Häftlinge. Davon rund 6 000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, zu der sie wegen minderschwerer Delikte verurteilt wurden: zum Beispiel Ladendiebstahl, kleine Betrügereien oder „Schwarzfahrten“. Viele können diese Geldstrafen aber nicht bezahlen, selbst wenn es nur 30 Tagessätze à zehn Euro sind. Wenn sie nicht zahlen, müssen sie aber nach dem Gesetz zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft. Dann kosten sie das Land täglich etwa 127 Euro.
Die Vereinbarung ermöglicht den Strafvollstreckungsbehörden, Personen, die an sich Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssten, alternativ in Einrichtungen der evangelischen Kirchen und der Diakonie zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu vermitteln. Als Tätigkeiten kommen zum Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge in Betracht.
Justizminister Thomas Kutschaty: „Durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen werden Verurteilte unnötig aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen. Dem können die Kirchen und die Diakonie mit ihrem umfassenden Unterstützungsangebot entgegenwirken.
Ihr Engagement hilft, Verurteilte zu einem geregelten Tagesablauf anzuleiten und zu einer aktiven Mitwirkung an der Tilgung ihrer Strafe zu bewegen. Die gemeinnützige Arbeit ist damit auch eine Maßnahme der sozialen Integration. Ich danke den evangelischen Kirchen und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe für ihre Bereitschaft, straffällig gewordenen Menschen die Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz zu ermöglichen.“
Geimeinsame Pressemitteilung der drei nordrhein-westfälischen Landeskirchen sowie dem Justizministerium des Landes NRW.
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