Die Staatsanwaltschaft Detmold legte einem 21 Jahre alten Blomberger laut Pressemeldung folgendes zur Last: „Der Angeklagte – türkischer Staatsangehöriger – soll am 29.12.2016 als Einheimischer an einem Trinkgelage in der Asylunterkunft „Nederlandpark“ in Blomberg teilgenommen haben. Im Verlauf des Gelages soll es von Seiten des Geschädigten, einem Bewohner der Unterkunft, mehrfach zu verbalen Provokationen gegenüber dem Angeklagten gekommen sein, woraufhin der Angeklagte ihm unvermittelt mehrere heftige Fausthiebe ins Gesicht versetzt haben soll. Nachdem der Geschädigte durch die Wucht der Schläge zu Boden gegangen sei, soll der Angeklagte ihm eine Wodkaflasche auf dem Kopf zerschlagen haben. Der Angeklagte habe dabei in Kauf genommen, dass der Geschädigte infolge der Wucht der gegen den Kopf geführten Schläge habe versterben können. Der Geschädigte erlitt Kopfverletzungen, überlebte aber.“ Der Angeklagte, der sich seit dem 16.01.2017 in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde von den Rechtsanwälten Torsten Giesecke und Dr. Detlev Otto Binder aus Bielefeld verteidigt und nun einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
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