FriedhofAlle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1985 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft sowohl Reihen- als auch Wahlgräber.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (Einzelgräber) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (Doppelgräber) kann für mindestens zehn Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 30. November 2015 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.

Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 01.01.2016 begonnen werden. Die Nutzungs-berechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31.12.2015 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienst-stunden unter der Telefonnummer 05235/504-416 zur Verfügung.


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