Im Jahr 2013 hat der Rat der Stadt Blomberg die von der Stadt Detmold vorgeschlagenen Maßnahmen zur Neuausrichtung der Johannes-Brahms-Schule und damit die finanzielle Konsolidierung beschlossen. Dazu gehörte auch die Änderung der Gebührensatzung ab dem 01.01.2014. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Jahr wurden nun geringfügige aufwandsneutrale Anpassungen, insbesondere unter Beachtung pädagogischer Gesichtspunkte aus Sicht der Stadt Detmold vorgeschlagen.
Hintergrund bzw. Auszüge zur Gebührenerhöhung aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg:
a) Verringerung der Abwanderung aus dem Zweier- in den Einzelunterricht
Beispiel: Die Gebühr für den Zweierunterricht 45 Minuten beträgt bei der Einkommensgruppe a) monatlich 43,00 €
Die Gebühr für den Einzelunterricht 30 Minuten beträgt bei der Einkommensgruppe a) monatlich 35,00 €
Damit ist der Einzelunterricht 30 Min. deutlich günstiger für die Eltern als der Zweierunterricht. Vermutlich aufgrund finanzieller Beweggründe hat dies zu einer Abwanderung aus dem Zweierunterricht in den Einzelunterricht geführt, auch wenn unter pädagogischen Gesichtspunkten eine andere Empfehlung seitens der Johannes-Brahms-Schule gegeben wurde. Um hier die musikalische Entwicklung der Schüler wieder in den Vordergrund rücken zu können, ist beabsichtigt, die Gebühr in diesen beiden Unterrichtsformen gleichzusetzen.
Würde der Einzelunterricht (EU) 30 Min. auf das Gebührenniveau des Zweierunterrichts 45 Min. angehoben, wäre die der Gebührenstruktur zugrunde liegende Systematik aufgehoben und die EU 30 Min. näherten sich der Gebühr EU 45 Min. unverhältnismäßig an. Würde andererseits die Gebühr des Zweierunterrichts auf das Niveau des EU 30 Min. gesenkt, würden sich die Einnahmen für die Musikschule verringern. Um dies zu kompensieren, wird von der Stadt Detmold vorgeschlagen,
a) den Einzelunterricht 30 min. um 2,00 € in jeder Einkommensstufe anzuheben und diese Gebühr dann für den Zweierunterricht 45 Min. zu übernehmen,
b) den Einzelunterricht 45 Min. in jeder Einkommensstufe um 1,00 € anzuheben. Damit würde die Verhältnismäßigkeit der Gebühr zwischen diesen beiden, für den Träger kostenintensivsten Unterrichtsformen, gewahrt.
b) Unterricht für Erwachsene
In der Ratssitzung der Stadt Detmold am 11.07.2013 wurde die Einführung des Erwachsenenunterrichts beschlossen und die Gebühren in der Änderung der Gebührensatzung ab dem 01.01.2014 festgelegt.
1. Neueinführung Gebühr Zweierunterricht 30 Min. Für die Unterrichtsform Zweierunterricht 30 Minuten gab es bei der Einführung des Erwachsenenunterrichts keinen Gebührenvorschlag, weil die Musikschule davon ausging, dass diese Unterrichtsform nicht nachgefragt würde. Die Erfahrung des ersten Jahres zeigt jedoch, dass diese Unterrichtsform Attraktivität hat. Die Verwaltung der Stadt Detmold schlägt deshalb vor, hier eine Gebühr der höchsten Schülergebühr entsprechend vorzusehen:
2. Förderung familienfreundlicher Angebote Bei den Unterrichtsformen EU 45 Minuten und EU 30 Minuten wird vorgeschlagen, eine familienfreundliche Komponente einzuführen: Für Eltern von bereits zum Unterricht eingeteilten Schülerinnen und Schülern wird die Gebühr dahingehend ermäßigt, dass sie der jeweils höchsten Schülergebühr (Stufe f) entspricht.
c) Ergänzung bei der Gebühr für die Studienvorbereitende Abteilung (SVA)
Die Gebühr im Bereich der SVA ist so ausgelegt, dass die minimale Fächerbelegung in der Gebührenordnung fixiert ist: Hauptfach EU 45 Min + Nebenfach € 30 Min. In der Praxis belegen die SVA-Schüler in der Regel mindestens ein weiteres Fach. Die Stadt Detmold schlägt deshalb vor, folgenden Zusatz ergänzend in die Gebührenordnung aufzunehmen:
Werden zusätzliche Unterrichtseinheiten belegt, so wird auf die jeweilige Gebühr eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
Diesem Beschlussvorschlag stimmten die Mitglieder des Fachausschusses einstimmig zu. Wenn Hauptausschuss und Rat der Empfehlung folgen werden, tritt die neue Gebührenordnung ab dem 1.1.2016 in Kraft und die Einzelstunden werden teurer, während die Stunden für den „Zweierunterricht“ günstiger werden. Weitere detaillierte Infos im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg.
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