Maelzer-Landrat soll Fraktionsbildung von CDU und FW überprüfen

Kreis Lippe. In jüngster Zeit hat es mehrere Fälle gegeben, in denen Gerichte die Bildung von Fraktionen in Kreistagen oder Räten untersagt haben. Diese Urteile lassen sich auch auf andere Fälle übertragen. Dies erfuhr der lippische Landtagsabgeordnete Dr. Dennis Maelzer (SPD) auf Anfrage im NRW-Innenministerium. Der stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD fordert nun Landrat Friedel Heuwinkel in einem Brief auf, die Fraktionsbildung der CDU mit zwei ehemaligen Vertretern der Freien Wähler im Kreistag Lippe zu überprüfen.

Zur Bildung einer Fraktion ist eine grundsätzliche politische Übereinstimmung erforderlich. Ernste Zweifel kommen daran auf, wenn Politiker kurz zuvor noch gegeneinander Wahlkampf gemacht haben. Denn die bloße Bekundung des Willens reicht nicht aus, hat das Innenministerium Maelzer mitgeteilt: „Ich habe Herrn Heuwinkel daraufhin gebeten, die Rechtmäßigkeit der Fraktionsbildung zu überprüfen und sein Ergebnis transparent zu machen“, erklärt Maelzer.
Das Innenministerium verweise explizit darauf, dass der Hauptverwaltungsbeamte bei einer solchen Prüfung auch berücksichtigen müsse „ob in zeitlicher Nähe Gespräche mit dem Ziel der Fraktionsbildung auch mit anderen Parteien und Gruppierungen geführt wurden“. Maelzer erstaunt es nach eigener Aussage schon, wie Freie Wähler, die Verhandlungen mit der AFD über eine gemeinsame Fraktion angestrebt hätten, über Nacht eine grundsätzliche politische Übereinstimmung mit Christdemokraten entdecken konnten. Selbst ein Parteibeitritt zur CDU kurz nach den Wahlen könne dies nicht heilen.

Die Gerichte hätten eine politische Übereinstimmung als gesichert angesehen, wenn die Politiker zuvor auf einer gemeinsamen Liste kandidiert hätten. Sei dies nicht der Fall bestehe Anlass zu einer Überprüfung. Das VG Minden erklärte hierzu: „Im Rahmen der Beweislast reicht dabei die bloße Bekundung der Absicht gleichgerichteten Wirkens ebenso wenig aus wie vereinzelte gemeinsame Aktionen.“ Das OVG Münster bekräftigte: Es „besteht Anlass für die nähere Prüfung, ob der Zusammenschluss lediglich darauf zielt, finanzielle Vorteile und/oder eine Verstärkung der Rechtsposition der Vereinigung zu erlangen. Dabei darf die Prüfung nicht allein deshalb zu Gunsten der Antragsteller ausfallen, weil sie nunmehr – nach der Wahl – der gleichen Partei angehören.“

In Bad Salzuflen war ein Zusammengehen der Ratsmitglieder der Piraten und der Bunten Liste als nicht zulässig bewertet worden. Auch im Kreistag Minden-Lübbecke war eine Fraktionsbildung von AFD und UB-UWG abgewiesen worden. Der Kreis Gütersloh prüft nun einen ähnlichen Fall im Kreistag. „Viele Wähler seien irritiert, wie schnell sich politischen Einstellungen nach der Wahl ändern können. Die Gerichtsurteile geben ihnen das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse zurück“, ist sich Maelzer sicher. In Lippe hatte der Übertritt der ehemaligen Freien Wähler substanzielle Auswirkungen – so etwa bei der Wahl des stellvertretenden Landrates oder der Landesverbandsversammlung.

 

Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Dr. Dennis Maelzer.


«« vorheriger Beitrag: Sehr gute Erträge bei erschwerter Ernte

nächster Beitrag: Doppelspieltag vor der Brust »»