Unter dem Vorsitz von Timo Möller (SPD) wurde die gestrige Sitzung des Betriebsausschuss der Abwasserwerke pünktlich eröffnet. Die Zuschauerin hatte keine Frage, somit konnte der Ausschuss gleich zu Tagesordnungspunkt zwei übergehen. „Das Fremd- und Eigenkapital des Eigenbetriebs Abwasserwerke Blomberg wird ab dem 01.01.2016 mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe von 6 v. H. verzinst. Der zusätzliche Ertrag aus der Verzinsung wird in voller Höhe an die Stadt Blomberg abgeführt. Die Ausschüttung erfolgt unterjährig in Abschlägen jeweils am Ende eines Quartals.“, lautete der Beschlussvorschlag.
Nachdem die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der letzten Sitzung noch Beratungsbedarf angemeldet hatten, war es heute die SPD, die bislang noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis ihrer Beratungen gekommen waren. Nachdem Bürgermeister Klaus Geise die Frage von Hans-Ulrich Arnecke (Die Grünen) nach gebotener Eile gestellte Frage verneinen konnte, eine Entscheidung müsse erst bis zum 21.12.2015 zur Verabschiedung des Haushaltsplans erfolgen, konnte dieser Punkt in die nächste Sitzung vertagt werden.
Randnotiz: Eine Möglichkeit, die Erträge zu verbessern, bietet die Einführung einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei den Abwasserwerken Blomberg. Auf die Ausführungen der Gemeindeprüfungsanstalt zu dieser Thematik sowie die Ratsdrucksachen 155/2012 und 149/2007 wird verwiesen. Die Verwaltung hatte ergänzend zu den Ausführungen der Gemeindeprüfungsanstalt eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia aus Münster eingeholt. Nach dem Datenbestand der Abwasserwerke aus dem Jahr 2013 berechnet Concunia in ihrer Stellungnahme die Eigenkapitalverzinsung wie folgt:
33.467.214,31 € Anlagevermögen zu Restbuchwerten
12.552,28 € Anlagen im Bau
4.101.585,11 € Finanzanlagevermögen
29.353.076,92 €
10.512.537,64 € Investitionspauschalen NRW
1.384.647,06 € Sonstige Zuschüsse
11.897.184,70 €
17.455.892,22 € = betriebsbedingtes Kapital
1.047.353,53 € * 6%
523.227,59 € Fremdkapitalzinsen
524.125,94 € = Eigenkapitalverzinsung
Durch die vollständige Abführung an die Stadt wird der Haushalt in gleicher Höhe entlastet. Hierdurch würde ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Blomberg geleistet. Die zweifelsfrei rechtlich zulässige Einführung einer Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6% bei den AWB und entsprechende Abführung in den Kernhaushalt der Stadt ist ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung einer Haushaltssicherung und liegt damit im Gesamtinteresse der Stadt Blomberg.
«« vorheriger Beitrag: Prioritätenliste 2016 steht.
nächster Beitrag: Satzungsänderung: Funktionsüberprüfung priv. Abwasserleitungen. »»