GroßenmarpeIm Ortsteil Großenmarpe stehen nur noch in geringem Umfang erschlossene und zudem in Privatbesitz befindliche Baugrundstücke zur Verfügung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und einer abschnittsweisen Erschließung soll der Bedarf an Baugrundstücken mittel- und langfristig gesichert werden. Alle Flurstücke sind im städtischen / BIG-Eigentum und wurden im Betriebsausschuss behandelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Blomberg stellt den Bereich als Baufläche dar, davon wiederum den größten Teil als Wohnbaufläche.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt 2,93 ha. Das Planvorhaben entspricht auch der 2007 aktualisierten Fassung des BauGB (Baugesetzbuch), das die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vermindern und dafür Maßnahmen der Innenentwicklung beschleunigen soll. Der Bebauungsplan kann daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Umwelt sprachen sich mehrheitlich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus, lediglich ein Mitglied nahm nicht an der Abstimmung teil. Ein Vorentwurf soll hierzu nun unter Mithilfe eines geeigneten Planungsbüros in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.


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