Die „d-NRW AöR“ wird sich in Trägerschaft des Landes NRW, sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände, die sich dieser Anstalt auf freiwilliger Basis anschließen können, befinden. Der Stammkapitalanteil der beitretenden Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt je 1.000 Euro. Ein weiterer Anspruch gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. […]