Unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Blomberger Immobilien und Grundstücksverwaltung (BIG) wird Herr Andreas Wolf mit sofortiger Wirkung zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung bestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 der […]