Die Schonzeit für Wildschweine mit einem Lebensalter von ein bis zwei Jahren (Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen) wird für das gesamte Kreisgebiet mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2018 aufgehoben. Darauf weist die Untere Jagdbehörde des Kreises Lippe hin. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab morgen, Donnerstag, 20. Juli, in Kraft. Hintergrund ist die sich […]