Im Rahmen einer Brückenhauptprüfung mit anschließender Schadensanalyse wurde festgestellt, dass die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks beeinträchtigt und somit Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Für die Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an Brücken in der Zuständigkeit des Kreises Lippe ist im Rahmen des Straßenerhaltungsvertrags Lippe die Firma Eiffage Infra-Bau OWL GmbH zuständig. Das von dort erarbeitete […]