Der Weiterverkauf von Tickets, auch zu höheren Preisen, ist nicht verboten, auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Der Käufer läuft allerdings Gefahr, sein Geld zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Wie der Ticket-Zweitmarkt funktioniert und worauf Kunden achten sollten, beschreibt Finanztest.

Ein großer Teil des Karten-Schwarzmarkts läuft heute im Internet. Auf Ebay und bei Ticket-Zweitbörsen wie Viagogo und Stubhub werden Karten aus privater Hand mitunter zu absurd hohen Preisen angeboten. Karten für das diesjährige Fußball-Pokalfinale sollten z.B. über 4.000 Euro pro Stück kosten.

Die Onlineportale funktionieren dabei nach eigenen Angaben lediglich als Marktplatz und machen ihr Geschäft, indem sie Versandkosten und Bearbeitungsgebühren erheben. Die Gebühren liegen oft bei mehr als 20 Euro pro Karte und nicht selten dauert es wochenlang, bis die Karten versendet werden.

Bei den Zweitbörsen werden auch die Karten für Konzerte und Shows gehandelt, die noch längst nicht ausverkauft sind – meist ebenfalls zu deutlich überhöhten Preisen. Es lohnt sich also, zunächst bei den Veranstaltern, Theaterkassen oder anderen Erstanbietern nachzusehen, ob dort Karten vorhanden sind.

Wenn eine Veranstaltung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalter gekauft haben, in aller Regel rechtzeitig benachrichtigt und erhalten ihr Eintrittsgeld zurück. Wer Karten auf dem Schwarzmarkt kauft, geht hingegen leer aus.

Eine Besonderheit sind personalisierte Karten. Diese müssen auf einen neuen Namen umgeschrieben werden, bevor sie weiterverkauft werden. Dafür muss beim Veranstalter eine Extraerlaubnis eingeholt werden, denn er muss zustimmen. Ansonsten erhält der Käufer keinen Einlass.

Pressemeldung Stiftung Warentest


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