VerbraucherzentraleDer Onlinehandel boomt, auch dank Widerrufsrecht. Denn 14 Tage können Kunden das meiste Gekaufte ohne Begründung retournieren. Doch Obacht: Streit gibt es immer wieder um die Frage, ob auch die Originalverpackung im Paket sein muss. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 25 Shops zeigt: Viele Verkäufer missachten die rechtlichen Vorgaben.

So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen – und direkt entsorgt. Was viele überraschen mag: Problematisch ist das rechtlich nicht, selbst wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen per Widerruf an den Händler zurück geht. Denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Doch daran wollen einige sich partout nicht halten. Das zeigen sowohl Beschwerden bei der Verbraucherzentrale als auch eine Stichprobe bei 25 Shops. Das Ergebnis: Neun der Kandidaten forderten bei einem Widerruf die Originalverpackung: mal offen, mal unterschwellig. Sieben Shops aus den Branchen Schmuck, Fashion und Möbel schrieben unmissverständlich, dass jede Ware „in ihrer Originalverpackung“ zurückgeschickt werden „muss“ (Babybjörn, Bolia, Charles-Vögele, Footshop, Huamet, Medpets, Schlummersack).

Zwei Technik-Shops drohten mit „Wertersatz“ (Cyberport) bei „Rücksendung ohne Original-Produktverpackung“, mit „Abzügen vom Kaufpreis“ (Notebooksbilliger), wenn die Verpackung verloren oder beschädigt worden sei.

Etwas tricky, aber noch regelkonform agierte ein Fashionshop (Engelhorn). Der nämlich wollte die „schnelle Abwicklung“ von Retouren ohne Originalverpackung nicht gewährleisten.

So weit, so ärgerlich. Verwirrend jedoch: Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgabe ist es auch wegwerffreudigen Verbrauchern anzuraten, tunlichst Verpackungen eine Weile aufzubewahren. Denn viele Händler bieten freiwillig mehr als das 14-tägige Widerrufsrecht. Sie gewähren ein Rückgaberecht, das oft weit über den gesetzlichen Standard hinausreicht.

17 von 25 Händlern in der Stichprobe machten davon Gebrauch und erweiterten dabei ihre Rückgabefristen von 14 auf meist 30, in Ausnahmefällen auf 90 (Lidl) oder sogar 100 Tage (Zalando).

Gut die Hälfte (neun) dieser Shops, darunter Otto, Zalando, Bonprix und Tchibo, wollte Retouren allerdings nach der Widerrufszeit nur noch in der Originalverpackung zurücknehmen. Und das ist erlaubt. Für Kunden gelten in diesen Shops paradoxe Verpackungs-Vorgaben: Innerhalb von 14 Tagen können sie die Waren ohne Originalverpackung zurückschicken. Wer sich länger Zeit nimmt, braucht sie für die Retoure wieder.

Damit nicht genug. Noch skurriler kann es bei der Rücksendung von Sperrgut, wie etwa Matratzen zugehen.

Beispielhaft dafür war der Lidl-Shop. Wer dort gedachte, ein Kaltschaummodell retour zu senden, sollte nach der Widerrufszeit die Matratze wieder zusammenpressen: auf die „maximal mögliche Abmessung von 160 cm x 50 cm x 50 cm“ einrollen und als Paket aufgeben – eine kaum lösbare Aufgabe.

Allerdings gab es auch kundenfreundlichere Regelungen. So wollte Matrazzo alle Kosten einer ungerollten Rücksendung tragen – und das innerhalb von 100 Tagen. Emma-Matratze versprach immerhin die „Kostenübernahme“, wenn die Matratze vom Besteller zur Niederlassung der von Emma beauftragten Spedition gekarrt werde.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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