Unter Bezugnahme auf § 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung (BIG) wird Herr Benjamin Bossemeyer mit Wirkung vom 01.04.2017 zum stellvertretenden Betriebsleiter des Eigenbetriebes Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung bestellt. Das Votum der Ratsmitglieder war einstimmig.

 

Hintergrund: Gemäß § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Blomberger Immobilienund Grundstücksverwaltung (BIG) vom 18.12.2009 werden zur Leitung der BIG vom Rat der Stadt Blomberg ein Betriebsleiter und ein stellvertretender Betriebsleiter bestellt. Herr Andreas Wolf wurde in der Sitzung des Rates am 17.11.2016 zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes BIG bestellt. Zuvor war Herr Wolf stellv. Betriebsleiter der BIG. Demzufolge ist die stellv. Betriebsleitung nachzubesetzen.


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