Die Belastung durch Stickstoffdioxid in den Innenstädten in NRW muss deutlich reduziert werden. Einen wichtigen Beitrag zur Umwelt- und Luftreinhaltung leistet der Einsatz emissionsarmer und -freier Busse im Öffentlichen Personennahverkehr. Um die Umstellung der Citybusflotten von Diesel- auf Elektrobetrieb zu fördern, soll es bald ein neues Förderangebot geben. Es ist Bestandteil der Novelle des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), die der Landtag im Dezember 2016 verabschiedet hat. Gefördert werden sollen die Anschaffung von batterie-elektrisch und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV, die dafür notwendige Ladeinfrastruktur sowie die Werkstatteinrichtungen. Er ist Teil der Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gegeben worden sind.

 

„Gerade in Nordrhein-Westfalen mit seinen Großstädten und der Metropolregion Rhein-Ruhr gewinnen elektrische Antriebe wegen der bekannten Luftverschmutzungsproblematik zunehmend an Bedeutung“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Wir müssen den Hebel insbesondere im ÖPNV ansetzen. Wenn es uns gelingt, noch mehr alte durch moderne Linienbusse zu ersetzen, dann machen wir einen wichtigen Schritt hin zu emissionsfreien Innenstädten. Nicht nur die Luft verbessert sich durch elektrische Antriebe, auch die Lärmbelastung in den Städten kann wirksam reduziert werden.“

 

Die Anschaffung von E-Bussen soll mit 60 Prozent der Kosten, die den Preis eines regulären Dieselbusses übersteigen, gefördert werden. Im Schnitt kostet ein Elektrosolobus in der Anschaffung 380.000 Euro – etwa 180.000 Euro mehr als ein Dieselbus.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben bereits angekündigt, mit Hilfe der Förderung rund 50 neue E-Busse anzuschaffen und bis 2021 sechs weitere Linien auf den Betrieb mit E-Bussen umzustellen.

 

Die Zuschussförderung des Landes kann durch ein Förderdarlehen der NRW.BANK ergänzt werden. Hierzu bietet die Landesförderbank das Programm „NRW.BANK.Elektromobilität“ an, mit dem sowohl die Anschaffung von Elektrobussen, als auch der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur über zinsgünstige Darlehen gefördert wird. Mit den Darlehen können nicht nur die verbleibenden Mehrkosten, sondern die Gesamtinvestition in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur finanziert werden. Die Verknüpfung von Landeszuschuss und Förderdarlehen ist nicht verpflichtend, ermöglicht jedoch eine zinsgünstige Finanzierung des Gesamtinvestments.  Die NRW.BANK möchte mit ihrem Angebot ebenfalls die zügige Umstellung auf umweltfreundliche Busse mit Elektroantrieb beschleunigen und damit zur Luftreinhaltung beitragen.

 

Neben der Förderung der E-Busse sind in den Verwaltungsvorschriften drei weitere neue Fördertatbestände mit aufgenommen worden. Nach dem verabschiedeten Gesetz sind künftig folgende Investitionen im besonderen Landesinteresse förderbar:

 

  • Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen sowie dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dienende Infrastrukturen öffentlicher nichtbundeseigener Eisenbahnen,
  • Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken sowie zur Elektrifizierung vorhandener Schienenstrecken für den SPNV,
  • Investitionsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-)Haltestellen und von vorhandenen Fahrzeugen des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV sowie

 

„Wir wollen die Fördersätze so festlegen, dass sie auch Wirkung zeigen“, so Groschek. So soll die generelle Förderhöchstgrenze auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben festgelegt werden. „Mit den vier neuen Fördertatbeständen löst das Land den Investitionsstau auf und macht den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft.“

Pressemeldung Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen


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