Blomberg Marketing e. V. hatte mit Mail vom 18. Januar 2017, die Freigabe zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an Sonntagen (sog. verkaufsoffene Sonntage) wie folgt beantragt: 14.05. verkaufsoffener Sonntag (im Rahmen des Blumen- und Bauernmarktes) und am 17.12. verkaufsoffener Sonntag (im Rahmen des Charles Dickens Festivals) jeweils von 13-18 Uhr. „Wir halten uns frei, den dritten und vierten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr anderweitig zu veranstalten. Die Termine sind zurzeit noch nicht festgesetzt. Bei Terminfestlegung werden wir Sie umgehend informieren.“, heißt es aus den Reihen des Vereins.
Der Hauptausschuss folgte dem Antrag von Blomberg Marketing e. V. bei einer Gegenstimme seitens Hans-Ulrich Arnecke (Die Grünen): Seit 1984 spricht sich meine Fraktion gegen diese Öffnungszeiten aus. Allerdings nicht um gegen die Einzelhändler zu stimmen, sondern um die Interesse der dort beschäftigten Mitarbeiter zu stärken, wir sehen das ebenso wie die Gewerkschaft ver.di.
Bürgermeister Klaus Geise erwähnte in diesem Zusammenhang ein Gegenargument, der Großteil der Geschäfte in Blomberg sei inhabergeführt, das letzte Wort in dieser Angelegenheit spricht jedoch der Rat, dennoch ist davon auszugehen, dass die ersten beiden verkaufsoffenen Sonntage für das laufende Jahr so stattfinden werden.
An der Rechtsprechung hat sich übrigens nichts geändert. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte der Geschäftsführer der DEHOGA, Kai Buhrke, dass es weiterhin nicht gestattet ist, zwei verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit in einer Kommune durchzuführen.
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