Die Basis eines jeden Vereines ist das Vorhalten von erforderlichen Mittel zum „Arbeiten“. In Blomberg stellt sich diese Situation offenbar schwierig dar. Trainigszeiten fallen eher dürftig aus, da es in der Nelkenstadt zu wenig Kapazitäten im Bereich der Sportstätten gibt. Was lange ruhte, wird am kommenden Mittwoch Bestandteil der Sitzung des Fachausschusses „Schule, Sport und Kultur“ sein. Das Interesse der Vereine sich weiterzuentwickeln ist groß und somit dürfte der Rathaussaal am kommenden Mittwoch gut gefüllt sein. Neben den nachfolgend abgebildeten Anträgen des Blomberger Sportvereins und des TuS „blau-weiss“ Istrup, sind im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg auch ältere Stellungnahmen hinterlegt. Der Stadtsportverband hat ergänzend eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht. Letztlich kann von den Vereinsvorständen der oben genannten Vereine keine Einigung erwartet werden, diese Verantwortung muss von Ausschuss und letztlich Rat getragen werden. Ob die Lokalpolitik hier ein klares Zeichen für den Sport setzen wird bleibt abzuwarten. Mit einer vorschnellen Entscheidung ist jedoch eher nicht zu rechnen, geht es doch letztlich, wie so oft, um höhere Ausgaben. Hier die beiden Anträge der Vereine:

 

Antrag des BSV

 

Der Blomberger SV beantragt die Umwandlung der Naturrasenfläche der Kampfbahn Typ C in eine Kunstrasen?äche und die damit verbundene Ausgliederung der Wurfanlage (Speer. Diskus. Hammer) auf die Fläche Feldeggeser Weg in eine eigene, permanent nutzbare Wurfanlage.

 

Begründung:

 

Seit der Schließung der Sportanlage an der Schiederstraße verfügt die Stadt Blomberg nicht mehr über eine winterfeste und für den 11er – Spielbetrieb zugelassene Sportfläche. Im Vergleich mit den anderen lippischen Kommunen ist diese Situation ein deutlicher Wettbewerbs- und somit auch Standortnachteil. lnsbesondere für den BSV, der sich die Rasenfläche der Kampfbahn Typ C mit der LG Lippe – Süd teilt, ergibt sich daraus eine schwierige Situation. Der BSV kann die Rasenfläche unter der Woche nur an zwei Tagen uneingeschränkt und an einem weiteren Tag nach Absprache mit der LG Lippe – Süd an den frühen Nachmittagsstunden nutzen. Ferner ist die Rasenfläche insgesamt nur an fünf von zwölf Monaten für den Trainingsbetrieb nutzbar!

 

Der vereinseigene Kunstrasenplatz, der ebenfalls von den Schulen genutzt wird. ist nur für den 7er — Spielbetrieb unter Einschränkungen zugelassen und durch den Trainingsbetrieb, insbesondere in den Wintermonaten, komplett ausgelastet. Aktuell kann der BSV seinen Fußballern keinen geregelten Trainingsbetrieb anbieten, das Fußballangebot für Flüchtlinge nicht ausbauen und auch die Hallensituation, die mehr als angespannt ist, nicht entlasten!

 

Der genannte Antrag bietet aus unserer Sicht folgende Vorteile:

 

1. ganzjährige Nutzung der Kunstrasen?äche, insbesondere durch den Schulsport (ohne Bustransfer) und auch durch die anderen rasensporttreibenden Vereine

 

2. dadurch bedingt eine hohe Auslastung und entsprechende Wirtschaftlichkeit

 

3. ganzjährige Nutzung der Wurfanlage an allen Wochentagen

 

4. dadurch bedingt eine hohe Auslastung und entsprechende Wirtschaftlichkeit auch dieser Anlage

 

5. geringere P?egekosten (Mäh- und Markierungsarbeiten)

 

6. Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Parkplätze. Kabinen, Flutlicht, Einzäunung, kurze Wege für den Baubetriebshof)

 

7. Räumliche Einbindung in das Schul- und Sportzentrum in Blomberg und damit verbunden dessen Aufwertung!

 

8. Einbindung in ein Sportstättenkonzept für das gesamte Schul- und Sportzentrum

 

9. Entlastung der angespannten Hallensituation im Schul- und Sportzentrum

 

10. Geringere Investitionskosten!

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Existenz eines Sportvereines von den zur Verfügung stehenden Sportanlagen bzw. Trainingsmöglichkeiten und dem daraus resultierendem Sportangebot abhangt. Hier steht dem Blomberger SV für ein umfangreiches Angebot im Bereich des Fußballs als einzigem Rasenportverein keine vollumfänglich nutzbare Anlage zur Verfügung. Das würde auch bei Umsetzung des Antrages nicht der Fall sein. Trotzdem sind wir überzeugt, dass dieser Antrag unser Sportangebot und somit unsere Daseinsberechtigung für die Zukunft, auch im Hinblick auf unser 100-jähriges Vereinsjubiläum, gewährleistet. Der Blomberger SV sieht in diesem Antrag auch die einmalige Chance, die Sportstätteninfrastruktur der Stadt Blomberg, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und die Entwicklung der Sportstätten (s. a. Aussagen von Herrn Klaus-Peter Hohenner im Stadtboten 04/2014 und das Wahlprogramm 2014 von Herrn Klaus Geise) nachhaltig zu stärken. Der BSV ist deshalb bereit Eigenleistungen in Höhe von bis zu 50.000 € (Geldmittel und Eigenleistung) zu erbringen.

 

Für Rückfragen, insbesondere zu Zahlen, Daten und Fakten, stehen wir lhnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Vorstand BSV

 

 

Antrag des TuS „blau-weiss“ Istrup

 

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir, die bisherige Naturrasenfläche des Sportplatzes in Istrup in einen Kunstrasenplatz umzubauen.

 

Die Rasenfläche befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Es besteht eine sehr große Verletzungsgefahr aufgrund von Unebenheiten und Löchern. Dadurch waren in der Vergangenheit bereits zahlreiche Verletzungen der Spieler hinzunehmen. Darüber hinaus ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Schiedsrichter Spiele nicht zugelassen haben, weil der Platz nicht bespielbar war. Nur dem großen Einsatz eines Vereinsmitgliedes ist es derzeit zu verdanken, dass sich der Platz in den letzten Monaten zumindest in einem halbwegs akzeptablen Zustand befunden hat.

 

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass ein Kunstrasenplatz auch den anderen Blomberger Fußballvereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden müsste. Einer Vergabe der Nutzungszeiten durch den Stadtsportverband, ähnlich der Vergabe der Hallenzeiten, würden wir somit zustimmen. Insofern sehen wir den Standort in der Mitte der Großgemeinde als optimal an.

 

Nach Analyse der entsprechenden Förderrichtlinien gehen wir davon aus, dass durch das „Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK)“ die Chance besteht, für einen großen Teil der Investitionssumme Fördermittel zu erhalten. An der Erarbeitung des erforderlichen Konzeptes werden wir uns selbstverständlich beteiligen.

 

Da es sich bei unserem Antrag nicht um den einzigen Antrag auf Bau eines Kunstrasenplatzes handelt, möchten wir den Rat der Stadt Blomberg darum bitten, nach besten Wissen und Gewissen über die Standortfrage zu entscheiden. Das so getroffene demokratische Votum werden wir selbstverständlich respektieren und akzeptieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand


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