Ortsvorsteher Reinhard Heilig erläutert seinen Antrag.

Ortsvorsteher Reinhard Heilig erläutert seinen Antrag.

Gerade ältere Menschen hatten Ortsvorsteher Reinhard Heilig immer wieder angesprochen, sie wünschten sich kurze Wege, die durch den Verkauf des Sportplatzgeländes nun nicht mehr vorhanden sind. Ortsvorsteher Reinhard Heilig formulierte einen Antrag auf Zuwegung zum Neubaugebiet „An den Sportstätten“ und stellte diesen in der gestrigen Sitzung wie folgt vor: Bedingt durch den Verkauf des Sportplatzgeländes besteht für die Herrentruper Bürgerinnen und Bürger nicht mehr die Möglichkeit auf „kurzem Wege“ Spaziergänge in den benannten Teilbereich zu unternehmen. Ursprünglich Bestand die Möglichkeit von der Höntruperstr. kommend über den Buschberg um den Sportplatz herum zu gehen und im Finkenweg den Rückweg anzutreten. Diese Möglichkeit ist nun leider nicht mehr gegeben. Dieses Thema habe ich bereits mit Herrn Bauamtsleiter Bischoff besprochen und den Vorschlag gemacht im Zuge des Neubaues „Feuerwehrgerätehaus“ einen Fußgängerweg rechts oder links vorbei vorzusehen um von der Meinberger Straße kommend eine Zuwegung zum Neubaugebiet „An den Sportstätten“ zu haben. In unserem Gespräch befürwortete er diesen Ansatz. Ich möchte sie hiermit bitten, den Antrag in den zuständigen Gremien zu bearbeiten, in Ihren Planungen zu berücksichtigen und eine Umsetzung in 2017 vorzusehen.“

 

Fachbereichsleiter Frank Bischoff hatte Ortsvorsteher Heilig im Vorfeld der Sitzung zwei Varianten für eine mögliche Realisierung vorgeschlagen. Nach Abwägung von Kosten sowie Pflege und Instandhaltung, verständigte man sich auf die zweite Variante und formulierte daraus den Beschlussvorschlag: „Dem Antrag des Dorfausschusses Herrentrup zur Anlage eines Fußweges auf der Trasse am östlichen Rand des Baugebietes auf dem Streifen der für Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen ist, wird stattgegeben.“ Der Ausschuss Bauen und Umwelt folgte diesem in seiner Sitzung vom 12.12.2016 einstimmig. Bischoff erklärte, dass die Anlage des Weges nicht den Verlust von Baufläche bedeute, da der Abschnitt für Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen sei und nicht für die Bebauung. Ferner erklärte der Fachbereichsleiter auf Nachfrage, dass ein Winterdienst für diesen Weg ohnehin nicht vorgesehen sei und Pflege und Instandsetzung bei der Dorfgemeinschaft liegen werden. Hierzu wird noch eine patenschaftliche Vereinbarung zu formulieren sein.

 

Hintergrund:

Insbesondere zu Zwecken der Naherholung, des Spazierengehens und um auf dem Dorf die gewohnten „kurzen Wege“ zu erhalten, ist ein solcher Fußweg grundsätzlich zu befürworten. Zur Anlage selbst sind mehrere Varianten möglich (Fußweg über das entstehende Feuerwehrgerätehaus-Gelände, Fußweg entlang der östlichen Grenze des Bebauungsplans, Fußweg vom Rand des bestehenden Wendehammers am Ende des Schwalbenweges bis hin zum Weg „Auf der Heide“). Verwaltungsseitig wird die Anlage eines solchen Fußweges auf der später ohnehin dort zu errichtenden Trasse der Erschließungsstraße zwischen Schwalbenweg und der Straße „Auf der Heide“ favorisiert. Wünschenswert wäre zudem, die Erstanlage des Weges und das ggf. erforderliche Material (Schotter, Splitt) zur Unterhaltung dieses Weges über den Baubetriebshof zu erledigen, über die dauerhafte Unterhaltung dieses Weges – bis zum tatsächlichen Ausbau der Erschließungsstraße an dieser Stelle – jedoch mit dem Dorfausschuss zu verhandeln. Die zeitnahe Anlage des Fußweges durch den städtischen Baubetriebshof ist grundsätzlich möglich, zudem würde durch diese Vorgehensweise eine separate Ausweisung dieser Maßnahme im Haushaltsplan erspart, heißt es in der Begründung.


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