VerbraucherzentraleWhatsApp räumt sich künftig das Recht ein, Nutzerinformationen mit allen Unternehmen der Facebook-Gruppe zu teilen. Und der Messenger-Dienst duldet hierbei weder Widerspruch noch ein Unterbinden in den Einstellungen. Im Klartext: Nur wer seine Daten bis zum 25. September freigibt, kann fortan mit dem Messenger-Dienst weiterhin noch Nachrichten versenden und chatten. „Profilname und -bild, Status und Telefonnummer können selbst dann weitergegeben werden, wenn der WhatsApp-Nutzer überhaupt keinen Facebook-Account hat. Und auch sämtliche Kontakte, die nur in dessen Telefonbuch gespeichert sind und selbst gar kein Whatsapp nutzen, können beim sozialen Netzwerk landen – ohne dass diese Kontakte davon wissen oder eingewilligt haben“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW, was die geforderte Zustimmung zu den geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nicht nur für die App-Nutzer selbst bewirkt. „Widersprochen werden kann lediglich einer Nutzung der Daten zu Werbezwecken, nicht aber der Weitergabe an sich“, zeigt die Verbraucherzentrale NRW die begrenzten Widerspruchsmöglichkeiten auf, die der Messenger-Dienst seinen Nutzern noch bis 25. September eingeräumt hat. Was praktisch bedeutet: Sowohl die eigenen als auch sämtliche Kontakte im Telefonbuch darf Facebook erhalten. „Wer das nicht will, kann sich nur von WhatsApp verabschieden und den Account in den Einstellungen löschen“, so die Verbraucherschützer. Für die Suche nach alternativen Diensten gibt sie folgende Tipps mit auf den Weg:

• Datengenügsamkeit: Je weniger persönliche Daten ein Messenger-Dienst zur Anmeldung und Nutzung verlangt, umso empfehlenswerter ist er. So reicht manchen Anbietern für das Einrichten der Messenger-App schon ein Fantasiename oder zufällig generierter Zahlencode, unter dem dann anonym gechattet werden kann. Bei anderen hingegen braucht’s zwingend Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder es besteht sogar Klarnamenpflicht. Deshalb gilt auch hier: Was nicht angegeben werden muss, kann auch niemand ungewollt in die Finger bekommen und ungefragt weiter verwenden.

• Verschlüsselung: Zu den Favoriten sollte ein Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zählen. Denn dadurch ist sichergestellt, dass der App-Anbieter und andere nicht mitlesen können, weil die Nachricht auf dem Handy des Absenders automatisch ver- und erst beim Empfänger entschlüsselt wird. Die Apps Hoccer oder Threema sorgen etwa damit dafür, dass Nachrichteninhalte wie Chats und Bilder nur im Kreis der Gesprächsteilnehmer bleiben. Andere Messenger-Dienste verschlüsseln die Transportwege jedoch in Eigenregie – sie wissen somit, wer was an wen sendet.

• Kontaktpflege selbstbestimmt: Um überhaupt Nachrichten senden zu können, müssen in der Messenger-App Kontakte angelegt werden. Das erledigen WhatsApp und andere automatisch durch den Zugriff aufs Telefonbuch des Handys. Sie gleichen die Rufnummern mit denen weiterer App-Nutzer ab – und listen mögliche Chat-Partner auf. Werden die Kontakte hierbei dauerhaft und unverschlüsselt beim Anbieter gespeichert, erhält er ein umfangreiches Handynummern-Verzeichnis. Wer eine selbstbestimmte Kontaktpflege wünscht, sollte sich für einen Messenger-Dienst ohne diese Selbstbedienungsfunktion aus dem Telefonbuch entscheiden. So geschieht ein Kontaktabgleich z.B. bei Threema nur optional und die Kontakte werden nur kurzzeitig an den Anbieter zum Abgleich übertragen, ohne dauerhaft gespeichert zu werden. Andere Dienste wie Hoccer verzichten komplett auf den automatischen Kontaktabgleich.

• Europäische Datenschutzstandards: Der Daumen zeigt nach oben für Messenger, die europäische Server mit schärferem Datenschutzrecht nutzen. Dass gespeicherte persönliche Daten an andere Dienste gesendet werden, muss nach deutschem Datenschutzrecht grundsätzlich durch Einwilligung explizit erlaubt werden. Weil Handynutzer selten eine Erlaubnis all ihrer Kontakte zur Datenweitergabe an jeden einzelnen Dienst besitzen, sind sämtliche Apps, die auf Kontakte im Telefonbuch zugreifen und diese unverschlüsselt übertragen und dauerhaft speichern, kritisch zu betrachten ? erst recht, wenn die Server der Diensteanbieter wie WhatsApp in den USA stehen. Denn dort ist der Datenschutz längst nicht so streng wie in Deutschland und Europa.

• Ausschaltbare Funktionen: Für alle sichtbar anzeigen, dass der Nutzer online ist oder die Nachricht zwar schon gelesen, aber noch nicht geantwortet hat – wer solche Mitschnitte seiner Aktivitäten ins Off befördern will, sollte sich für Messenger-Dienste mit ausschaltbaren Funktionen entscheiden. Die Lesebestätigung lässt sich, z.B. bei Hoccer und Threema, deaktivieren oder ist wie bei Wire, erst gar nicht vorhanden. Keine solche Wahl haben die Nutzer von Diensten wie SimsMe oder Telegram. Gleich den ganzen Onlinestatus kann man darüber hinaus z.B. bei Telegram einstellen. Insbesondere Threema, SimsMe, Signal und Wire kommen ganz ohne diese Funktion aus.

• Verfügbarkeit in Betriebssystemen: Der Messenger-Dienst sollte für mehrere Betriebssysteme, mindestens auf Android und IOS, verfügbar sein, bestenfalls auch auf Windows 10 Mobile/Phone. So wird sichergestellt, dass man für Freunde und Bekannte mit unterschiedlichen Betriebssystemen nicht auch noch verschiedene Messenger braucht. • Datensammeln für Werbezwecke: Genau hingesehen werden sollte, ob der Messenger-Dienst keine Nachrichteninhalte oder andere Daten seiner Nutzer selbst zu Werbezwecken sammelt oder an andere Unternehmen weitergibt. Denn sonst droht Profilbildung, die Unternehmen für gewinnbringende personifizierte Werbung nutzen können, sowie die Gefahr, zum gläsernen Nutzer zu werden. Weitere Informationen über Messenger-Apps und Datenschutz unter www.verbraucherzentrale.nrw

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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