Die mögliche Einbeziehung der Fahrgasse am Marktplatz in die Marktplatzfläche an den Wochenmarktfreitagen ist bereits im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt von Blomberg (StEK) in den Jahren 2014/2015 in mehreren Sitzungen und Planungsgesprächen Beratungsgegenstand gewesen. Letztendlich hatte sich der Ausschuss für Bauen und Umwelt in seiner Sitzung am 17.02.2015 gegen die Einbeziehung der Fahrgasse in die Marktplatzfläche ausgesprochen. Auch Blomberg Marketing e.V. hatte sich mit dieser Thematik mehrfach, mit dem Ergebnis, die Fahrgasse mit der bisherigen Verkehrsführung beizubehalten, beschäftigt. Dieser Wunsch war ausschlaggebend für die seinerzeitige Entscheidung des Ausschusses.
Zwischenzeitlich wurde die Angelegenheit durch die Marktgilde nochmals zur Diskussion gestellt. Blomberg Marketing e.V. hat sich daraufhin dafür ausgesprochen, die Fahrgasse zunächst als Probelauf vom 01.06.2016 bis 30.09.2016 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr an den Wochenmarkt-Freitagen in die Marktplatzfläche für die Wochenmarkt-Beschicker mit einzubeziehen. Diesem Wunsch wurde mit entsprechendem Beschluss zur Umsetzung dieser Probephase durch den Hauptausschuss in der Sitzung vom 18.05.2016 entsprochen. Zum nun bevorstehenden Ablauf dieser Probephase hat sich Blomberg Marketing e. V. in Absprache mit der Marktgilde abschließend dafür ausgesprochen, die über die Sommermonate gewählte Regelung nunmehr generell beizubehalten.
Bürgermeister Klaus Geise ergänzte in der Sitzung: „Die Wehrführung gab zu bedenken, dass im Einzelfall die im Bedarfsplan festgelegten Hilfszeit nicht immer einhaltbar sei. Auch die Aufstellung der Drehleiter kann sich für den westlichen Teil des Marktplatzes schwieriger gestalten.“ Da sich die Bedenken der Feuerwehr jedoch in Grenzen halten und somit kein wirkliches K.O.-Kriterium darstellen, votierte der Ausschuss für den Beschlussvorschlag: „Die Fahrgasse am Marktplatz soll nach Ablauf der Probephase nunmehr generell und dauerhaft für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und der Wochenmarktfläche zugeschlagen werden“ einstimmig. Fachbereichsleiter Frank Bischoff regte abschließend eine rechtzeitige Beschilderung an relevanten Stellen an, um dem durchgehenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig reagieren zu können und somit ungewollte Umwege zu vermeiden. Letztlich auch eine rechtliche Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht.
«« vorheriger Beitrag: Verlagerung der Ausgleichsfläche und Städtebaulicher Vertrag