HauptausschussMit Antrag vom 04.07.2016 beantragen die FBvB, alle Unterlagen zur Berechnung der Friedhofsgebühren dem Hauptausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. In der Begründung heißt es: „Wir haben seitens der FBvB den Verdacht, dass man die Schließung der Friedhöfe in Wellentrup, Höntrup, Dahlborn und Brüntrup „durchziehen“ möchte, obwohl die Einsparungen im Gegensatz zu anderen Ausgaben minimal sind. Angesichts der Tatsache, dass man vorschlägt, kostenintensive Friedhöfe zu erhalten, stellt sich die Frage, ob nicht „grob fahrlässig“ Kosten zur Begründung der Schließungen im Entwurf genannt werden, die eigentlich nicht den betroffenen Ortsteilen angerechnet werden dürften: so hat die Stadtverwaltung Abschreibungskosten genannt, obwohl die Dorfgemeinschaften die Kapellen der Stadt im Rahmen der Großgemeindebildung geschenkt hatten. Jahrelang hat die Stadt hiervon abrechnungstechnisch profitiert. Weshalb versucht man nun eine Steigerung der Friedhofsgebühren abrechnungstechnisch zu begründen?

 

„Grob fahrlässig“ werden im Entwurf des ‚Konzepts für die Neuaufstellung des Friedhofswesens in der Großgemeinde Blomberg 32.117,12 Euro bei der Berechnung der Kosten genannt, ohne anscheinend eine genaue Vorstellung zu haben, wie dies rechtsverbindlich umzulegen ist. So heißt es im Entwurf: „32.117,12 6 (allg. Friedhofskosten – keinem Friedhof speziell zugeordnet)“. Hinzu kommt, dass der Ortsvorsteher von Wellentrup, Herr Schröder, in der letzten Hauptausschusssitzung beanstandete, dass seine Ablesedaten der Wasseruhren in Wellentrup von der Wasserrechnung und den vorliegenden Kosten des Friedhofskonzepts erheblich abweichen. Alle betroffenen Ortsteile waren sich einig, dass verlässliche Ausgangsdaten ein wichtiger Bestandteil politischer Beratungen sind.“

 

Die Verwaltung gab hierzu im Vorfeld folgende Erläuterungen: Die Kalkulation der Friedhofsgebühren erfolgt nach einem sehr umfangreichen und komplexen Verfahren. Die Basisdaten liefert das Produkt 013 553 001 „Friedhofs- und Bestattungswesen“. In die Verteilung gelangen die Gesamtkosten aller Einrichtungen. Dementsprechend gelten die ermittelten und in der Satzung festgeschriebenen Gebührensätze einheitlichen für alle Friedhöfe der Stadt Blomberg.

 

Im Rahmen der Gebührenberechnung findet eine Einzelbetrachtung der Friedhöfe nicht statt. Angewendet wird das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement entwickelte Verfahren zur Kostenrechnung und Gebührenkalkulation im Friedhofs- und Bestattungswesen. Danach werden für die elf städtischen Friedhöfe in Blomberg die Hauptkostenstellen

 

• Bereitstellung und Vergabe von Gräbern
• Bestattungen und Beisetzungen
• Aus-/Umbettungen
• Pflege von Sondergräbern
• Bereitstellung von Trauerhallen
• Bereitstellung von Leichenkammern
• Grabmale und
• Harmoniumbenutzung

 

gebildet. Die größten Einzelkostenblöcke bilden die Leistungen des Baubetriebshofes und die Kostenmiete des Eigenbetriebes Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung für die Friedhofshallen. Den Leistungen des Baubetriebshofes liegt eine detaillierte Kostenaufstellung zugrunde. Die Kostenmiete wird entsprechend dem Nutzflächenanteil verteilt. Zur Berechnung der einzelnen Gebührensätze wird neben der Divisionskalkulation auch die Äquivalenzziffernkalkulation eingesetzt. Bei der Divisionskalkulation werden die Kosten der Kostenstelle durch die Anzahl der voraussichtlichen Gebührentatbestandsverwirklichungen dividiert (Beispiele hierfür sind die Nutzung der Trauerhalle oder der Leichenkammer bezogen auf Fallzahlen).

 

Die Äquivalenzziffernkalkulation berücksichtigt als Weiterentwicklung der Divisionskalkulation, dass bei artverwandten Leistungsarten die Kosten aufgrund der Ähnlichkeiten der Leistungen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen (Kostenrelation), das die Kostenverursachung widerspiegelt. Der Öffentlichkeitsanteil (teilweise auch als „Öffentliches Grün“ bezeichnet) wird aktuell mit einem Abschlag von 27 Prozent bei der Gebührenposition „Bereitstellung und Vergabe von Gräbern“ berücksichtigt. Grundlage für die Berechnung des Abschlages ist der vom Baubetriebshof im Rahmen der Aufstellung des Grünflächenkatasters ermittelte Rasenflächenanteil.

 

Zusammenfassend stützte Günter Simon (FBvB) den Antrag seiner Fraktion nochmals in der Sitzung: „Wir haben das Recht und die Pflicht auf Kontrolle, auf unsere Bitte nach Klärung der Abweichungen bei Abrechnungen haben wir nur eine sehr pauschale Antwort erhalten. Es werden hier alle über einen Kamm geschert, da die Verteilung pauschal erfolgt. Wir dürfen nicht mit Kosten hantieren, die die für die Bürger nicht nachvollziehbar sind.“

 

Gegenwind bekam Simon nun vom Bürgermeister: „Unsere Verwaltung arbeitet überall sorgfältig, aber gerade dann, wenn es um Gebühren geht besonders. Gebührenbescheide müssen auch vor Gericht Stand halten. Kämmerer Rolf Stodieck erklärte, dass die Art der Gebührenrechnung eben doch dem Solidaritätsprinzip folge: „Würden wir die Friedhöfe einzeln betrachten, so hätten wir hier auch unterschiedliche Gebühren. Einige Friedhöfe sind wirtschaftlicher, eben weil es hier mehr Bestattungen gibt. Wir wollen jedem Blomberger Bürger Gebühren in gleicher Höhe ermöglichen – daher diese pauschale Betrachtungsweise.“

 

Günther Borchard (SPD) erklärte, dass der von den FBvB geforderte Aufwand in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen würde: „Ich halte das nicht für sachgerecht, da sowohl Rechnungsprüfungsausschuss als auch Hauptausschuss nur von Ratsmitgliedern besetzt sind. Das ginge am Ziel der Gebührenkalkulation vorbei.“ Im Ergebnis sah der Großteil der Mitglieder des Hauptausschusses dies ebenso, bei 10 Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.


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