Stiftung-Warentest-2-600x40Bei vielen Flugbuchungsportalen ist ein Ticket teurer, als wenn es direkt bei der Airline gebucht wird. Auch die Stornierungsbedingungen sind schlechter. Da die Fluggesellschaften keine Provisionen bezahlen, müssen die Portale anderweitig Geld verdienen und drängen den Kunden Versicherungen und weitere Reisebausteine auf. Keines der geprüften Flugportale bot bei den Testbuchungen eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Veröffentlicht ist die Untersuchung in der August-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/flugbuchung.

Für einen einfachen Flug Berlin-Rom weist Opodo einen Gesamtpreis von 47,49 Euro aus. Wer den Flug mit seiner Visa-Kreditkarte bezahlen möchte, zahlt dafür 11,05 Euro plus eine Servicegebühr von 31,50 Euro. Unterm Strich macht das 90,04 Euro – fast das Doppelte des ursprünglichen Preises. Auch bei anderen Flugbuchungsportalen wie flug.de, expedia, flug24 oder ebookers sind die Buchungen oft umständlich und intransparent, sie verlangen häufig eine Servicegebühr, drängen Zusatzleistungen auf und Stornierungen können ebenfalls teurer werden als bei der Airline direkt.

Der einzige Prüfpunkt, bei dem einige Vergleichsportale besser abschneiden als die ebenfalls geprüften fünf Buchungsportale von Airlines, ist die Suche nach Flügen. Die Stiftung Warentest rät deshalb, zunächst über Flugbuchungsportale zu ermitteln, welche Fluggesellschaft die gewünschte Strecke anbietet und günstige Preise hat. Buchen sollte man dann direkt bei der Fluggesellschaft. Bei ihnen zu buchen ist einfacher, transparenter und oft billiger.

Wer seine Rechte als Fluggast durchsetzen will, kann dies mit Hilfe von Internetportalen wie AirHelp, refund.me oder flug-verspaetet.de tun. Test und test.de stellen sechs Anbieter vor und beschreiben, wie sie funktionieren.

Der ausführliche Test Flugbuchungsportale und der Artikel Fluggastrechte erscheinen in der August-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 29.07.2016 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de/flugbuchung und www.test.de/fluggastrechte abrufbar.

Pressemeldung Stiftung Warentest


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