Logo-LandwirtschaftskammerDie Hecken in Hausgärten sollten jetzt in Form gebracht werden. Damit Laub abwerfende Hecken ihre Form behalten, benötigen sie nun ihren ersten Schnitt, auch Johannis-Schnitt genannt, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Vor jedem Heckenschnitt sollte der Hobbygärtner sich aber vergewissern, dass keine Vögel mehr in der Hecke nisten. Der zweite Schnitt kann entweder Ende August oder im Winter erfolgen.
Bei Nadelgehölzen genügt ein Schnitt im Juli. Der wichtigste Grundsatz beim Formschnitt lautet: Eine breite Basis, die sich langsam nach oben verjüngt, damit das Laub auch im unteren Bereich der Hecken genügend Licht erhält.
Die Empfehlung zum Schnitt gilt nur für Hausgärten und nicht für Hecken, Röhricht und Dickicht in freier Landschaft. Hierfür besteht in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Schnittverbot.

Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW


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