Trash statt Cash: Abzockern massenhaft die Leitung gekappt. Kostenfallen bei Freemail-Diensten und Abzocke mit mobilen Zahlungsmitteln. Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Mahnbriefe von Inkassobüros. Für fast 800.000 Ratsuchende war die Verbraucherzentrale NRW 2015 Wegweiser zu Rat und Recht. Bei 5.000 Beschwerden über kostenpflichtige Zusatzangebote in Arztpraxen oder über Paketzustellungen, die nur auf Umwegen zum Empfänger kamen, waren die Onlineportale igel-aerger.de und paket-aerger.de nur einen Mausklick entfernt. Und das Phishing-Radar hat mehr als 100.000 Mal vor betrügerischen Phishing-Mails gewarnt und auf drohende Attacken hingewiesen.
Ob Wettervorhersagen, Rezepte oder Spiele – tausendfach wurden Nutzer bei diesen Anwendungen nicht nur mit Infos oder Unterhaltung versorgt, sondern durch argloses Tippen auf mitgelieferte Werbebanner unbeabsichtigt in ein kostenpflichtiges Abo gelotst: „Von dem angeblichen Vertragsabschluss haben die Betroffenen jedoch erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die Rufnummer des Nutzers war automatisch übermittelt worden, was den Abzockern den Weg zum Mobilfunkanbieter weist und die Zahlung ausgelöst hatte“, zeigt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski die Fallstricke beim WAP-Billing auf, dem unkomplizierten Bezahlen per Smartphone. Kuriosester Fall: Per App-Abzocke kassierten gleich 21 Drittanbieter für Abodienste auf einer Telefonrechnung mit.
In den Beratungsstellen gab es nicht nur Hinweise zum Sperren solcher Abofallen, sondern auch rechtliche Hilfestellungen, um unrechtmäßig einbehaltene Beträge zurückzuholen.
Unter dem Deckmantel von Deutscher Rentenversicherung, Verbraucherzentrale oder Microsoft haben Gauner landesweit per Telefon versucht, Kontodaten oder Passwörter zu ergaunern oder Geldzahlungen einzutreiben. „Was sich zunächst abenteuerlich anhört, ist in Zeiten der IP-Telefonie mit einem einfachen Trick zu bewerkstelligen. Der Telefonanschluss wird so manipuliert, dass beim Angerufenen auf dem Display eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird“, berichtet Schuldzinski, dass die Masche des IP Spoofing für Ärger und Verunsicherung sorgte.
Wieder fanden Internetbetrüger dreiste Methoden, um Nutzer über den Tisch zu ziehen: Da hatten Banken vermeintlich ein neues Sicherheitssystem an den Start gebracht, bei dem nun persönliche Daten einzugeben waren. In Wirklichkeit wollten Betrüger aber über eine gefälschte Webseite zur Eingabe von Kreditkarten- oder Log-in-Daten verleiten und mit diesen dann später Konten leer räumen.
Ein häufiges Verbraucherärgernis bei Energierechnungen hat die Verbraucherzentrale NRW 2015 vor Gericht klären lassen. „Vielfach wurde beklagt, dass Energieversorger die Abschläge für Strom nach Gutdünken anstatt nach dem tatsächlichen Verbrauch berechneten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass der tatsächliche Verbrauch hierfür Maßstab sein muss und sich die Abschlagsforderung hieran zu orientieren hat. Das Urteil mündete in die Beratungsempfehlung, dass Kunden den Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken. Zum Beispiel wenn Haushaltsmitglieder ausziehen“, zeigt Schuldzinski auf, wie verbraucherfreundliche Rechtsprechung umgehend Niederschlag im Verbraucheralltag findet.
Den Daumen nach oben für mehr Verbraucherschutz haben auch die Richter am Landgericht Düsseldorf gezeigt: Auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin wurde Fashion ID (Peek & Cloppenburg) die datenschutzwidrige Implementierung des Facebook-Like-Buttons auf den Unternehmensseiten untersagt.
„Die Richter teilten unsere Auffassung, dass Firmen den Like-Button auf ihren Internetseiten nicht integrieren dürfen, ohne dessen Zweck und Funktion anzugeben. Außerdem darf die Weitergabe der Daten nicht automatisch passieren, noch bevor die Seitenbesucher zugestimmt haben“, zeigt Schuldzinski auf, dass Datenschutz in der digitalen Welt zunehmend ein Thema von Verbraucherschutz ist.
Auch erste Verbraucherprobleme von Flüchtlingen sind in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW angekommen: „Mit einem Onlineportal für Flüchtlingshelfer bieten wir Basisinformationen, damit Integration auch im Verbraucheralltag gelingt. Insbesondere Handyverträge, die Einrichtung von Girokonten oder Zahlungsmodalitäten im hiesigen Wirtschaftssystem stellten Neuankömmlinge vor Probleme“, fasst Schuldzinski zusammen. So hatten umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt.
Außerdem: Mit der Kampagne „Besser heizen – Kosten regeln“ hat die Verbraucherzentrale in 700 Veranstaltungen in über 70 Städten Wissenswertes zum Energiesparen für jedes Budget nahe gebracht.
Die Verbraucherzentrale hat inzwischen 61 Beratungsstellen in NRW. Mit einem neuen Konzept zur „Verbraucherberatung im Quartier“ startet sie in diesen Wochen in Köln, um für die Menschen auch „vor Ort“ erreichbar zu sein. Darüber hinaus hat sie in rund 700 Veranstaltungen mit 20.000 Jugendlichen und Auszubildenden Schule gemacht. „Konsumieren will gelernt sein“ – so der Titel der Unterrichtseinheiten.
Dank einer Vereinbarung mit der Landesregierung konnte die Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW auf ein solides Fundament gestellt werden: Im Oktober 2015 wurde die weitere Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bis 2020 festgeschrieben. Das Land stellt jährlich 14 Millionen Euro für die Verbraucherzentrale NRW bereit. „Unser Dank gilt der Landesregierung, die damit die Weichen für eine kontinuierliche Verbraucherarbeit für die Menschen in NRW gestellt hat“, so Schuldzinski.
Der Jahresbericht der Verbraucherzentrale NRW ist im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/jahresbericht zu finden.
Pressemeldung Verbraucherzentale NRW
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