Gemäß § 15 Abs.1 Landeswahlgesetz (LWahlG NRW) teilt der Bürgermeister die Wahlkreise zur Landtagswahl in Stimmbezirke ein. Gemäß § 12 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) und § 12 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) bestimmt die Gemeindebehörde, welche Wahlbezirke bei der Europa- bzw. Bundestagswahl zu bilden sind. Die Stimmbezirke sollen nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen und nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Erfahrungsgemäß nimmt die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler stetig zu, sodass auch weniger Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Die Vergangenheit hat ebenfalls gezeigt, dass es bei jeder Wahl schwieriger wird, genügend Wahlhelfer zu finden und zu motivieren. Des Weiteren sind für jedes Wahllokal 210,00 € Erfrischungsgeld zu zahlen (6 Wahlhelfer á 35,00 €). Bei bisher 27 Wahllokalen, 162 Wahlhelfern und 5.670,00 € Aufwandsentschädigung waren die Anzahl der gesuchten Wahlhelfer und die Kosten recht hoch.
Eine Änderung der Stimmbezirkseinteilung bei der Landratswahl 2015 hat gezeigt, dass die Reduzierung der Wahllokale sinnvoll und praktikabel ist. Aus diesen genannten Gründen wurde nun von der Verwaltung vorgeschlagen, die Stimm- bzw. Wahlbezirke bei künftigen Bundestags-, Landtags- und Europawahlen zu reduzieren bzw. zusammenzulegen. Eine Änderung der jetzigen Kommunalwahlbezirke wurde ausdrücklich nicht vorgeschlagen. Eine Reduzierung der Stimm- bzw. Wahlbezirke von 27 auf 17 wäre für die künftigen Bundestags-, Landtags- und Europawahlen denkbar. Die Anzahl der benötigten Wahlhelfer würde somit von 162 auf 102 und die Kosten in Höhe von bisher 5.760,00 € auf 3.570,00 € sinken. Zusätzlich würden zwei Briefwahllokale einzurichten sein. Die „neuen“ Wahllokale sind im Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg einzusehen, siehe hier.
Dem Vorschlag der Verwaltung folgten die Ausschussmitglieder einstimmig, die Briefwahllokale werden im Rathaus angesiedelt werden.
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