Die Amtszeit der stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Blomberg, Cord Finke und Heiko Mühlenmeier, endete am 31. März 2016. Es ist daher eine Neuwahl bzw. neue Ernennung durchzuführen. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und die Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Rat bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Vor der Ernennung des Leiters und der stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, hat die Gemeinde, unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters, die Feuerwehr anzuhören. Gem. § 11 Abs. 3 BHKG beträgt die Amtszeit sechs Jahre. Die stellvertretenden Leiter der Feuerwehr müssen für das Amt persönlich und fachlich geeignet sein.
Nach Anhörung der Feuerwehr durch den Bürgermeister der Stadt Blomberg am 05. Februar 2016 hat der Kreisbrandmeister mit Schreiben vom 07. Februar 2016 den Stadtbrandinspektor Cord Finke und den Stadtbrandinspektor Heiko Mühlenmeier zur Neubestellung als stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Blomberg mit Wirkung vom 01. April 2016 für weitere sechs Jahre vorgeschlagen.
Der Hauptausschuss der Stadt Blomberg hat sich in seiner Sitzung am 14.03.2016 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Rat der Stadt Blomberg folgenden Beschlussvorschlag:
1. Herr Stadtbrandinspektor Cord Finke wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01. April 2016 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Blomberg ernannt.
2. Herr Stadtbrandinspektor Heiko Mühlenmeier wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 01. April 2016 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Blomberg ernannt.
Dieser Empfehlung folgten die Ratsmitglieder in gestriger Sitzung einstimmig.
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