Bereits zum dritten Mal fand jetzt die Delegiertenversammlung des DEHOGA Lippe auf der Gastronomie Leitmesse INTERNORGA in Hamburg statt. Seit 90 Jahren steht die INTERNORGA für Innovationskraft, fachlichen Austausch, exzellente Geschäftsmöglichkeiten und die Abbildung richtungsweisender Trends, deshalb ist laut Verbandpräsident Alfred Lohoff der Messebesuch seit Jahren ein Pflichttermin für jeden erfolgreichen lippischen Gastronomiebetrieb. Neben dem Messebesuch stand die Delegiertenversammlung des Verbandes auf dem Programm. Die Delegierten forderten neben einem notwendigen Bürokratieabbau, der die Branche seit Jahren mehr und mehr belaste, eine gesetzlich mögliche Arbeitszeitflexibilisierung, um Auslastungsschwankungen und Gästewünschen gerecht werden zu können.
Die Sorge und der Unmut bei den lippischen Gastronomiebetrieben sind deutlich spürbar. Im Fokus der Kritik stehen vor allem die Bürokratievorgaben durch den Mindestlohn. So muss jeder Betrieb in der Gastromiebranche seit 1. Januar 2015 für nahezu jeden Mitarbeiter schriftlich Anfang, Dauer und Ende der Arbeitszeit festhalten. Schon bei geringfügigen Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die Delegierten des DEHOGA Lippe waren sich dabei einig, dass nicht der gesetzliche Mindestlohn das Problem darstellt, sondern insbesondere die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit. Zudem sei die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal 10 Stunden nicht mehr zeitgemäß.
Die streng limitierte Arbeitszeit ist in unserer Dienstleistungsbranche, die von Auslastungsschwankungen und Gästewünschen geprägt ist, nun mal nicht so leicht einzuhalten. Das Gastgewerbe wird kaputt reglementiert, fasste Verbandspräsident Alfred Lohoff den Unmut der Delegierten zusammen. Dem konnte Verbandsgeschäftsführer Kai Buhrke nur zustimmen: „Servicewüste Deutschland“ heißt es oft bei uns, aber durch diese unnötigen bürokratischen Regelungen schicken uns die Politiker zurück – genau in diese Wüste. Es kann nicht sein, dass wir als Gastgeber bei einer Weihnachts- oder Silvesterfeier die Gäste nach Hause schicken müssen, nur weil die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit pro Tag überschritten ist. Kein neuer Mitarbeiter kommt wegen 2 Stunden mitten in der Nacht, um eine Feier, die länger dauert als erwartet, ausklingen zu lassen.
Der Verband fordert deshalb, das Arbeitsgesetz an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Dabei geht es nicht darum, längere Arbeitszeiten für Mitarbeiter durchzusetzen, sondern um mehr Flexibilität. Schon die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde vielen Betrieben und auch vielen Arbeitnehmern helfen. Keiner müsse deshalb in der Summe länger arbeiten und der Arbeitgeber hätte mehr Spielraum, um Lastspitzen auszugleichen. Der Mindestlohn kommt dem Gastgewerbe teuer zu stehen – das ist das zentrale Ergebnis der qualifizierten Branchenumfrage des DEHOGA mit bundesweit knapp 5.000 teilnehmenden Betrieben, die Verbandsgeschäftsführer Kai Buhrke präsentierte: Fast drei Viertel (74,0 Prozent) verzeichnen nach dieser Umfrage seit 1. Januar 2015 Personalkostensteigerungen. Hinzu kommen für eine breite Mehrheit (67,1 Prozent) gestiegene Kosten für Lieferanten und Dienstleister. 62,3 Prozent beklagen sinkende Erträge. Im Fokus der Kritik steht für viele Betriebe laut Umfrage derweil die Arbeitszeitdokumentation.
Fast die Hälfte (48,7 Prozent) der Unternehmer bezeichnet die neugeschaffene Mindestlohn-Bürokratie als „schlimmer als erwartet“. Die Kritik an der Dokumentationspflicht geht dabei Hand in Hand mit der Kritik an dem geltenden Arbeitszeitgesetz von 1994. Mit einem Rekordwert von 87,4 Prozent innerhalb der Umfrage unterstützen die Betriebe den DEHOGA-Vorschlag, von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, so wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Der Kostenanstieg führte zu einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen in den Unternehmen: Die drei am häufigsten genannten sind dabei geänderte Dienstpläne (51 Prozent), höhere Preise (49,9 Prozent) und eingeschränkte Öffnungszeiten (35,8 Prozent).
Es kann nicht sein, dass wir Unternehmer durch das starre Arbeitszeitgesetz jetzt gezwungen werden, mit zusätzlichen Ruhetagen oder einer Verkürzung der Öffnungszeiten, zum Beispiel durch das Weglassen des Mittagsgeschäfts, zu reagieren. Das widerspricht den Gästewünschen, und schwächt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und schadet dem Tourismusstandort Deutschland. Der DEHOGA Lippe erwartet von der Politik schnellstmöglich Lösungen. Verbandspräsident Alfred Lohoff fasst die Diskussion wie folgt zusammen:. In vielen Fällen kann das Angebot, das die Gäste von uns erwarten, kaum noch aufrecht erhalten werden. Aber ohne ein gästefreundliches Angebot haben wir in unserer Dienstleistungsbranche keine Zukunft.
Pressemitteilung des DEHOGA Lippe anlässlich der Delegiertenversammlung des Verbandes auf der INTERNORGA Gastronomie-Messe in Hamburg im März 2016
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