VerbraucherzentraleCheck der telefonischen Terminvergabe bei 192 Hautärzten: Nur bei vier von fünf Hautärzten war das kostenlose Screening gängige Praxis.
Früh erkannt kann Hautkrebs vollständig geheilt werden. Durch die Vorsorgeuntersuchung lassen sich Risikofaktoren, erste Anzeichen und Frühstadien einer Krebserkrankung feststellen. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben deshalb alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine gründliche Inspektion der Haut am gesamten Körper. Das kostenlose Screening wird mit dem bloßen Auge in der Regel von Hautärzten durchgeführt. Um die Leistung mit der Kasse abrechnen zu können, müssen die Ärzte hierfür die nötige Zertifizierung in einem Tageslehrgang erwerben. Darüber hinaus bieten viele Praxen das Hautkrebsscreening auch mit Hilfe einer speziell beleuchteten Lupe (Dermatoskop) kostenpflichtig an. Dieses Extra wird jedoch wegen seines ungeklärten Nutzens bislang den Patienten in Rechnung gestellt.

Das Nebeneinander von kostenloser und kostenpflichtiger Leistung verunsichert und verärgert die Patienten: Im Beschwerdeforum „igel-ärger.de“ häufen sich die Hinweise von Patienten, dass ihnen dieses kostenpflichtige Screening zur Krebsfrüherkennung von Hautärzten aufgedrängt werde. Um dies zu überprüfen, haben die Verbraucherzentralen NRW und Berlin bei 192 Hautarztpraxen mit Kassenzulassung in Köln (42 Praxen) und Berlin (150 Praxen) untersucht, ob Dermatologen die gesetzliche Pflichtvorsorge beim Hautkrebsscreening kostenlos anbieten oder von vorne herein die Hand für eine ärztliche Zusatzleistung aufhalten. Dazu baten die Tester in den Hautarztpraxen telefonisch um den nächstmöglichen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung, allerdings ohne explizit nach der gesetzlichen Kassenleistung zu fragen und ohne ihr Alter anzugeben.

Jeder fünfte Dermatologe bietet Kassenleistung nicht an Das Ergebnis offenbart das Dilemma der Patienten, von ihrem Recht auf kostenlose Hautkrebsfrüherkennung uneingeschränkt Gebrauch zu machen: Zwar boten mehr als die Hälfte der untersuchten Hautärzte (110 Praxen) wie vorgeschrieben ein kostenloses Screening an. Doch ein Fünftel stellte die Patienten vor die Qual der Wahl und bot sowohl die kostenfreie als auch eine individuell zu zahlende (IGeL-)Leistung mit dem Dermatoskop oder einer Bild- beziehungsweise Videodokumentation zwischen zehn und hundert Euro an. Jeder fünfte Dermatologe umging die gesetzliche Vorsorgepflicht, indem er den Kassenpatienten von vornherein nur die Selbstzahlerleistung offerierte (21 Praxen) oder vorgab, keinen Termin für die gesetzliche Früherkennung frei zu haben (20 Praxen). Neun Praxen mussten beim Hautkrebsscreening als Pflichtleistung komplett passen, weil ihre Dermatologen auch sieben Jahre nach Einführung der Kassenleistung nicht über die benötigte Zertifizierung verfügten. 108 von den 192 Hautarztpraxen fragten nicht nach dem Alter von 35 Jahren, ab dem die Vorsorge mit der Kasse kostenfrei abgerechnet werden kann.

Es darf nicht länger hingenommen werden, dass gesetzlich Krankenversicherte ihren Anspruch auf ein kostenloses Screening in einigen Praxen nicht durchsetzen können. Um ein flächendeckende Versorgung in puncto Hautkrebsfrüherkennung künftig zu gewährleisten, muss jeder Hautarzt mit Kassenzulassung künftig verpflichtet werden, eine Zertifizierung für das gesetzlich vorgeschriebene Screening zu erwerben. Auch der derzeit schwelende Streit, ob die Kassen künftig den Einsatz des Dermatoskops kostenpflichtig übernehmen, darf nicht länger zu Lasten der Patienten gehen, sondern sollte im Rahmen der geplanten Neubewertung des Hautkrebsscreenings so schnell wie möglich zwischen Ärzten und Krankenkassen geklärt werden.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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