In der gestrigen Ausschusssitzung lieferte Fachbereichsleiter Frank Bischoff den Ausschussmitgliedern einen aktuellen Sachstandsbericht bezüglich der Umbaumaßnehmen der vier großen Plätze in der Blomberger Innenstadt, die im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (STEK) umgebaut werden. Lediglich kleinere Arbeiten sind noch zu erledigen, im Wesentlichen sind die umfangreichen Bauarbeiten nun abgeschlossen. Am kommenden Freitag soll der Aussichtsturm für den Schweigegarten geliefert und aufgebaut werden. Bis Anfang der kommenden Woche sollen dann auch die im Zusammenhang stehenden Pflasterarbeiten ausgeführt worden sein. Auch die Erdarbeiten für die Beleuchtung am Pideritplatz können sehr zeitnah abgeschlossen werden, somit noch vor einem möglichen Wintereinbruch. Die Montage an den Masten selbst kann dann relativ witterungsunabhängig erfolgen.
Auch zu den aktuellen Kosten lieferte Bischoff Zahlen und verwies in der Sitzung nochmals darauf, dass die vier Plätze in einer Summe ausgeschrieben wurden, es also keine Einzelaufträge gegeben habe. Veranschlagt wurden seinerzeit 4,7 Mio. Euro Gesamtvolumen für das STEK. Auf die Plätze (Marktplatz, Pideritplatz, Burggarten und Schweigegarten) sollten 1,2 Mio. Euro entfallen. In diesem Betrag sind die Honorarkosten für das Planungsbüro Scape in Höhe von rund 220.000 Euro bereits enthalten. Die folgenden Zahlen setzen sich zusammen aus den bisherigen Kosten und den noch zu erwartenden Kosten (noch nicht alle Positionen sind zur Abrechnung gekommen):
Mehrkosten haben der Marktplatz (45.000 Euro) und der Pideritplatz (35.000 Euro) verursacht. Der Burggarten ist rund 10.000 Euro hinter den veranschlagten Kosten geblieben, der Schweigegarten rund 1.500 Euro. In Relation zur Größe des Bauvorhabens haben sich die Mehrkosten mit rund 5,7% hier deutlich im Rahmen gehalten. In den Kosten ist übrigens bereits die Pflege der Grünanlagen (Pflanzen, Bäume, Rasen) für die kommenden zwei Jahre enthalten. Dadurch soll ein problemloses „Angehen“ des Bewuchses durch den Auftragnehmer gewährleistet werden – sehr weitsichtig.
Marin Stork (FBvB) brachte im Rahmen des Sachstandsbericht nochmals die „Rampe“ im Schweigegarten zur Sprache: „Herr Funk hatte bei der damaligen Präsentation immer davon gesprochen, dass die Rampe auch Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung des Blick über die Mauer im Schweigegarten ermöglichen würde. Was wir nun vor Ort vorfinden, ist jedoch lediglich ein erhöhter Gehweg. Ich halte das für sehr gefährlich, hier man man, gerade als Rollstuhlfahrer, schnell vom Weg abkommen und stürzen, weil keinerlei Geländer montiert ist. Das ist eine Ohrfeige für jeden körperlich Benachteiligten. Das kann so nicht bleiben, ich wurde schon mehrfach aus den Reihen der Bevölkerung darauf angesprochen. Wenn hier etwas passiert haftet die Stadt.“
Jörg Kleinsorge (CDU) stellte die Frage nach der Verkehrssicherheit und erhielt von Frank Bischoff folgende Antwort: „Ein deutliches JA. Die Verkehrssicherheit ist gegeben und die „Rampe“ kann genau so bleiben wie sie ist. Da muss ich Ihnen an dieser Stelle eventuell wehtun (an Stork gerichtet). Was wir tun müssen, haben wir getan. Die Frage ist hier jedoch, was wir uns möglicherweise ergänzend erlauben wollen?“
Marin Stork (FBvB) wollte sich damit so nicht zufrieden geben und erklärte: „Das ist öffentlicher Raum und die Versprechungen wurden nicht eingehalten. Ich wiederhole nochmals – eine Ohrfeige für alle Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung.“
Ein Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 04.11.2015 dazu:
13. Anfragen von Ratsmitgliedern
Im Rahmen der Umbauarbeiten im Schweigegarten, wird aus den Reihen des Rates die allgemeine Verkehrssicherheit angesprochen und die Frage nach einem Geländer an der Rampe gestellt (Barrierefreiheit/Unfallschutz).
Nachrichtlich:
Bei dem als Rampe bezeichneten Bauwerk handelt es sich nicht um eine Rampe im Sinne des barrierefreien Zugangs mit einer 6%-Steigung, die behindertengerecht mit Podesten und Handlauf ausgestattet werden müsste. Das Bauwerk ist vielmehr eine geneigte Gehwegfläche mit einer Steigung von 2,96% – dies entspricht einem normalen, üblichen und zur Entwässerung notwendigem Gefälle einer Wegefläche. Zu beiden Seiten des 1,50 m breiten Gehweges besteht eine Absturzhöhe von weniger als 60 cm. Bei dieser geringen Absturzhöhe ist auch kein Geländer oder Absturzkante notwendig. Barrierefreie, behindertengerechte Rampen sind im öffentlichen Raum im Bereich von Zugängen von Gebäude, Bahnhaltestellen o. ä. notwendig. D. h. sie ermöglichen den Zugang für einen Behinderten zu einem für ihn wichtigen Funktionsraum. Das Podest unterhalb des Aussichtsturms stellt keinen solchen Funktionsraum dar.
Wenngleich die rechtliche Seite vollständig berücksichtigt wurde – aus Sicht der im Alltag auf Hilfsmittel Angewiesenen (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) scheint der Einwand von Stork gerechtfertigt. Bischoff hat „die Tür“ letztlich auch nicht zugeschlagen. Die Beantwortung der Frage „… was wir uns leisten wollen“ bleibt zunächst offen. Möglicherweise gibt das Stadtsäckl ja irgendwann noch etwas für eine Anpassung des Bauwerks her.
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