Beschädigte Pakete. Verspätete Auslieferung. Benachrichtigungskarten im Briefkasten, obwohl der Empfänger den ganzen Tag zu Hause war. Oder aber kommentarlos im Hausflur abgestellte Sendungen – Ärgernisse mit Paketlieferungen gehören zum Verbraucheralltag. Mit dem neuen Beschwerdeportal www.paket-aerger.de bieten die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen jetzt eine Plattform, in der bundesweit Verbraucherärgernisse rund ums Versenden und Empfangen von Paketen abgeladen werden können. Die Verbraucherschützer geben den betroffenen Anbietern auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Paket-Ärger.de wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert.
Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Verbraucher wollen, dass Pakete schnell und zuverlässig ankommen – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit. Die Rechte von Verbrauchern müssen gewahrt werden. Deshalb müssen die Unternehmen für eine ausreichende Qualität bei der Paketzustellung sorgen. Paket-Aerger.de kann eine wichtige Plattform werden, um Missstände aufzudecken und Verbesserungspotential zu erkennen.
Klar ist auch: Paketzusteller haben einen harten Job. Die Unternehmen müssen deshalb für gute Arbeitsbedingungen sorgen.“
„Wenn das Paket verstecken spielt, Weihnachtsgeschenke in der Zustellschleife hängen bleiben oder nach einer Zustellodyssee doch wieder beim Versender landen, wollen Verbraucher natürlich wissen, welche Rechte Empfänger und Versender von Paketen haben“, erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Verärgerte Verbraucher sind aufgefordert, Beschwerden über Paketdienste in dem Portal zu melden. Der Fall wird dann dort zusammen mit der Stellungnahme des Anbieters veröffentlicht.
Mit ergänzenden Fragen und Antworten rund um die Rechtslage wollen die Verbraucherschützer jedoch nicht nur zur Weihnachtszeit ein Hilfspaket schnüren, sondern auch aufdecken, wo es aus Verbrauchersicht im Paketmarkt hakt. Eklatante Verstöße gegen geltendes Recht wollen die Verbraucherzentralen abmahnen und – wenn nötig – auf dem Klageweg verfolgen. „Aus unseren Erkenntnissen formulieren wir nicht zuletzt verbraucherrechtliches und -politisches Verbesserungspotenzial“, zeigt Schuldzinski die Strategieausrichtung des neuen Portals auf.
Praktische und rechtliche Tipps für den Umgang mit dem Paketversand runden das Informationspaket des Onlineportals ab. So ist hier zum Beispiel zu erfahren, wer bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets haftet. Auch wird erklärt, was sich etwa hinter einem sogenannten Garagenvertrag verbirgt.
Außerdem: Auf der Beschwerde-Pinnwand können Erfahrungsberichte von Verbrauchern nachgelesen werden. Wer mit Hilfe des Filters den entsprechenden Paketdienst und/oder das Problem auswählt, wird schnell herausfinden können, ob das eigene Ärgernis schon im Portal geschildert ist.
Mehr Infos unter
www.paket-aerger.de
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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