Ob für Flüchtlinge, Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder für kulturelle Anliegen, ob für Tier- oder Umweltschutz: Alle Jahre wieder wird in der Weihnachtszeit zu Spenden aufgerufen – per Post, via Internet und mit der Sammelbüchse in der Hand. Mehr als 600.000 Vereine und rund 21.000 Stiftungen in Deutschland profitieren von der Bereitschaft, das eigene Portemonnaie für Menschen in Not, für die Versorgung von Tieren und auch für kulturelle Belange zu öffnen. „Wer helfen möchte, tut gut daran, seine Gaben nicht allzu leichtgläubig zu verteilen. Denn nicht jede Organisation, die verspricht, mit Euro und Cent Gutes zu bewirken, ist so seriös, wie sie sich gibt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Um die wahren Wohltäter von unseriösen Trittbrettfahrern zu unterscheiden, helfen folgende Hinweise der Verbraucherzentrale NRW:
Briefpost fürs Gefühl: Fast täglich landen Spendenaufrufe in den Briefkästen. Wer einmal gespendet hat, erhält meist wieder Post. Spendenorganisationen nutzen zudem auch kommerzielle Adresshändler und beziehen Anschriften etwa aus Telefonbüchern, durch Preisausschreiben oder von Versandhändlern. Dank weiterer Angaben wie Alter, Beruf, Geschlecht und Wert der bestellten Ware lassen sich unterschiedliche Zielgruppen herausfiltern und anschreiben. Wer über seinen Briefkasten um eine Spende gebeten wird, sollte sich bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Zeit nehmen, die Organisation genauer unter die Lupe zu nehmen. Aufschluss bietet etwa ein Blick in den jeweiligen Jahresbericht, den seriöse Organisationen auf Anfrage zusenden. Vorsicht ist hingegen geboten, wenn die Werbepost – statt Daten und Fakten zu liefern – allein auf Gefühle zielt. Emotionsgeladene Texte und Mitleid erregende Fotos sind Kennzeichen unseriöser Briefwerbung. Glaubwürdig hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zu dem jeweiligen Spendenzweck.
Mit der Büchse unterwegs: In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen müssen Spendensammlungen behördlich angemeldet und genehmigt werden. In allen übrigen Bundesländern genügt es, einen Verein zu gründen, sich eine Satzung zu geben und auf Sammeltour zu gehen. Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, fehlt nun oft eine Regelung, um Münzen und Scheine vor zweckentfremdetem Zugriff zu sichern. Gerade die direkte Ansprache kann dazu verführen, rasch und unbedacht zu spenden. Erst recht, wenn versucht wird, mit Fotos angeblicher Folteropfer, hungernder Kinder oder gequälter Tiere Mitleid zu erregen. Doch auch bei einer Sammlung mit der Büchse handelt es bei gezeigten Bildern womöglich um gestellte Aufnahmen. Besser ist deshalb, zunächst abzuwinken und sich in Ruhe über die jeweilige Organisation zu informieren.
Wer seriös agiert, kann in einem Geschäftsbericht darlegen, wofür das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird – und freut sich über eine wohl überlegte Spende per Überweisung. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, bedeutet dies ein Indiz für deren Glaubwürdigkeit. Karitativ anerkannte Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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