Ärztekammer-Westfalen-LippeWindhorst: Der Arzt ist Sterbebegleiter, aber kein „Sterbehelfer mit Schirlingsbecher“ Bei der Begleitung von sterbenden Patienten kommt dem Arzt eine zentrale Rolle zu. Ziel ist es, ein würdevolles Abschiednehmen für Patienten und deren Angehörige unter Schmerzfreiheit des Sterbenden zu ermöglichen, beispielsweise durch eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie das Stillen von Hunger und Durst. Vorrangig und maßgeblich für den Arzt bei der Begleitung des Sterbevorgangs ist der Patientenwillen, ein offensichtlicher Sterbevorgang soll nicht gegen den Willen des Patienten künstlich verlängert werden.
Ärztinnen und Ärzte tragen eine große Verantwortung bei der Sterbebegleitung und sollen nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) in dieser Aufgabe gestärkt werden. „Dafür müssen wir die Ärztinnen und Ärzte unterstützen und sie auf die schwierige Situation am Lebensende des Patienten vorbereiten“, erklärt Kammerpräsident Dr. Theodor WindhorstÄrzte sollen in ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung stärker als bisher auf den Wunsch schwerstkranker Patienten nach Sterbebegleitung vorbereitet werden. Dabei müssten sie auch in die Lage versetzt werden, Alternativen in Form palliativer Versorgungsangebote aufzuzeigen. Parallel dazu sollen die palliativen Versorgungsstrukturen weiter ausgebaut und verbessert werden.
Dies fordert die ÄKWL im Vorfeld des diesjährigen Ethik-Forums zur ärztlichen Begleitung am Lebensende in Münster. Das gerade verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung sei ein unterstützungswerter erster Schritt. „Damit hat die Politik Ihre Schularbeiten zunächst erledigt, darf sich jetzt aber nicht zurücklehnen“, so Windhorst. Die ärztliche Selbstverwaltung biete mit der Zusatzqualifikation Palliativmedizinische Versorgung sowie den Ausführungen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung eine Tätigkeitsgrundlage für die Ärztinnen und Ärzte.
„In der Stunde der Not verlässt der Arzt nicht seinen Patienten. Jede Ärztin, jeder Arzt ist ein Sterbebegleiter bis zum letzten Atemzug seines Patienten, aber kein Sterbehelfer mit dem Schirlingsbecher.“ Die Sterbebegleitung durch den Arzt mit der Möglichkeit der besonderen Therapie der Palliativsedierung könne dem Patienten ein würdiges Sterben ermöglichen. „Aber die Umsetzung jeglicher Begehrlichkeit des Patienten nach dem Tod, als des Sterbens auf Verlangen ist für den Arzt ethisch und gesetzlich nicht vertretbar. Eine gute Palliativmedizin mit einer kompetenten Symptom- und Schmerzkontrolle bietet die Möglichkeit, dem Patienten unter Erhalt seiner Würde die Ängste vor dem Sterben zu nehmen, so dass er den bevorstehenden Abschied und Tod leichter akzeptieren kann.“ Allerdings müssten alle Entscheidungen unter Berücksichtigung der Individualität des Einzelfalles und dem besonderen, oft langjährigen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient getroffen werden.
Windhorst: „Die Aspekte der Würde und der Lebensqualität im Sterbevorgang haben Vorrang vor allem. Oberste Priorität hat das Sterben in Angstfreiheit und Schmerzfreiheit.“ Würdiges Sterben werde nur möglich sein, „wenn wir das Thema Sterben und Tod in unserer Gesellschaft enttabuisieren und den Prozess des Sterbens als untrennbar mit dem Leben verbunden akzeptieren.“ Die Begleitung schwer- und sterbenskranker Menschen sei immer eine „urärztliche Aufgabe“.
Die aktuelle Bundestagsentscheidung zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist nach Ansicht von Kammerpräsident Windhorst gesellschafts- und gesundheitspolitisch wichtig und begrüßenswert. Gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe ermögliche kein Sterben in Würde, sondern verbaue vielmehr den Weg einer adäquaten Behandlung und lasse letztendlich den Patienten alleine. „Hospizarbeit und Palliativmedizin vermögen Sterbebegleitung zu leisten, organisierte Sterbehilfe hingegen nicht.
Die Ärzteschaft begrüßt daher das Verbot jeder Form der organisierten und gewerblichen Sterbehilfe.“ Eine Kriminalisierung der palliativmedizinisch tätigen Ärzteschaft befürchtet Windhorst hingegen nicht. „Der Arzt, der seinen Patienten im Sterbevorgang zur Seite stehe, wird seinen ärztlichen Aufgaben gerecht und braucht keine Sorge vor juristischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen zu haben.“

Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe


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