VerbraucherzentraleBei der Abrechnung von medizinisch notwendigen Sehstärkenuntersuchungen werden clevere Augenärzte zu Doppelverdienern: 44 Prozent bieten gesetzlich Versicherten die von den Kassen bezahlte Leistung mit unzulässigen Zusatzkosten an. Dies haben die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz bei einer telefonischen Befragung von 209 Augenarztpraxen in Düsseldorf, Berlin und Mainz ermittelt. „Stellen Augenärzte den Patienten Kassenleistungen privat in Rechnung oder händigen sie ihnen die ermittelten Untersuchungsergebnisse nur gegen einen Zusatzbetrag aus, verstößt dies gegen den Bundesmantelvertrag, den die Ärzte mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart haben“, rüffelt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die unzulässige und für Patienten undurchsichtige Abrechnungspraxis etlicher Augenärzte.

Die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen ist seit 2004 für die meisten gesetzlich Versicherten keine Kassenleistung mehr. Klagen Patienten jedoch über Sehprobleme, übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für die ärztliche Augenuntersuchung, die Messung der Sehstärke und Aushändigung der Dioptrienwerte für Brillengläser. Damals hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) öffentlich erklärt, „dass die ärztliche Untersuchung, die Verordnung von Brillengläsern und die Refraktionsbestimmung für Brillengläser immer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen (ist), auch dann, wenn die verordneten Brillengläser nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bezogen werden können.“

Diese Regel gilt nach Auskunft des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach wie vor. Sie wird dennoch von vielen Augenärzten in der Praxis ignoriert. Das verdeutlichen die Klagen von Patienten im Beschwerdeportal www.igel-ärger.de der Verbraucherzentralen über ärztliche Gebühren für Augenuntersuchungen und die Aushändigung der Sehwerte (Refraktionsprotokoll). Damit können sich Patienten zur Anfertigung der Brillengläser an den Optiker wenden.

Um den Vorwürfen auf den Grund zu gehen, haben sich die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz bei 209 Augenarztpraxen erkundigt, wie notwendige Sehstärkenuntersuchungen abgerechnet und Zusatzkosten begründet werden. Demnach bieten 18 Praxen Patienten eine erforderliche Sehstärkenuntersuchung sowie die Aushändigung der Messwerte als Gesamtpaket im Schnitt für 15 Euro an. Fünf Praxen erbringen die eigentliche Kassenleistung nur mittels privater Rechnung für rund 17 Euro. Das Gros der Augenärzte rechnet die Augenuntersuchung und Sehstärkenmessung mit der jeweiligen Kasse ab. Jede dritte Arztpraxis hält dennoch beim Kassenstandard zusätzlich die Hand auf und verlangt für die Aushändigung der Dioptrienwerte in der Regel eine Gebühr von 10 Euro.

Die meisten Praxen begründen die Zusatzkosten fürs Sehstärkenprotokoll damit, dass dessen Weitergabe keine Kassenleistung sei. Was nicht stimmt: Das Sehstärkenprotokoll hält lediglich den ärztlichen Befund schriftlich fest. Dieser ist Teil der Patientenakte. Patienten können Befunde in ihrer Akte einsehen und verlangen, dass ihnen die Untersuchungsergebnisse ohne hohe Zusatzkosten ausgehändigt werden.

Die Uneinheitlichkeit der Regelungen – Brillengläser und Kontaktlinsen werden von den Krankenkassen meist nicht bezahlt im Gegensatz zu einer begründeten Untersuchung und Messung der Sehstärke – sorgt bei Patienten für Verunsicherung und verschafft den Augenärzten einen Spielraum für unkorrektes Abrechnen. „Die kassenärztlichen Landesvereinigungen müssen dieser Fehlentwicklung Einhalt gebieten, indem sie die Augenärzte nachdrücklich auf deren vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kassenpatienten hinweisen und Verfehlungen sanktionieren. Um Kostenfallen für Patienten zu vermeiden, sollten Krankenkassen besser über ihr Leistungsspektrum bei Augenuntersuchungen informieren“, fordert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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