In der gestrigen Sitzung musste sich der Betriebsausschuss mit dem Thema „Beratung und Verabschiedung der Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwassereinleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 2 LWG NRW im Bereich des Ortsteils Herrentrup der Stadt Blomberg“ beschäftigen. Anke Scholling von der Betriebsleitung der Abwasserwerke wies auf die Dringlichkeit der Trennung von Schmutz- und Regenwasser hin, die Umstellung von Misch- auf Trennwasserkanäle eile.
Timo Möller (SPD) erklärte, dass die ursprüngliche Frist bereits am 30.04.2014 abgelaufen sei, aber noch nicht alle Eigentümer im angesprochenen Gebiet eine Prüfung haben durchführen lassen. Mit neuer Fristsetzung zum 31.03.2016 soll dies nun, so der verwaltungsseitige Vorschlag, nachgeholt werden. Möller verlas dann aber zunächst einen Antrag von Ortsvorsteher Reinhard Heilig (Herrentrup), dem inhaltlich eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2016 zu entnehmen war. Heilig begründete seinen Antrag u. a. damit, das die neue Frist nun recht kurz sei und der bevorstehende Winter zudem keine Sanierungen zulassen würde. Wenngleich Möller einräumte, dass es zunächst noch nicht um Sanierung sondern lediglich um Prüfung gehe, so halte er die angefragte Verlängerung doch für realisierbar.
Anke Scholling : „Es ist seit Jahren bekannt, wir haben alle informiert – die Prüfung muss gemacht werden. Von 100 angeschriebenen Haushalten haben gerade mal 21 eine Prüfung durchführen lassen. Die Trennung der Kanäle ist zwingend erforderlich um die an der Kläranlage ankommenden Wassermengen zu reduzieren.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): Ist die Verlängerung denn ein wirkliches Problem? Wenn der Wunsch doch da ist, könnte man dem Wunsch, sofern es kein Problem für die Abwasserwerke darstellt, diesem doch entsprechen. Es geht um nur drei Monate.
Scholling wiederholte die Dringlichkeit die Wassermassen reduzieren zu müssen, wenn Fristverlängerung, dann müsse diese aber auch wirklich final sein.
Timo Möller (SPD): „Dadurch, dass die Frist Bestandteil der Satzungsänderung ist, handelt es sich um eine rechtliche Grundlage“, und brachte die Satzungsänderung zur Abstimmung inkl. der von Ortsvorsteher Heilig gewünschten Fristverlängerung. Im Ergebnis einstimmig.
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