VerbraucherzentraleAltgedient und immer noch beliebt: Trotz zahlreicher moderner Konkurrenz wie PayPal und Kreditkarte findet sich die Zahlart Nachnahme in nahezu jedem zweiten Onlineshop. Das zeigt eine Sichprobe der Verbraucherzentrale NRW. Für Kunden jedoch ärgerlich: Wer Nachnahme wählt, wird mit Zusatzkosten und oft verwirrenden Preisangaben konfrontiert.

Für Nerds wirkt sie, als gehe man mit Einkaufstasche zum Onlineshopping. Wer Nachnahme im Internet als Zahlart auswählt, wickelt die Bezahlung nicht etwa per Online-Banking ab, sondern cash beim Paketboten. Der kassiert für Technik oder Textilien Bargeld direkt an der Haustür.

Bereits seit dem 19. Jahrhundert hält sich das Modell im Handel. Zu den Versandkosten addieren sich ein variabler Aufschlag fürs Inkasso sowie – wenn als Lieferant die Posttochter DHL im Spiel ist – ein festes Übermittlungsentgelt von zwei Euro.

Besonders kleinere Läden hängen am Urahn der Versandzahlarten. Die Waren würden „schnellstmöglich“ verschickt, locken die Shops. „Einfach und sicher“ sei das.

Wohl eher nicht. Denn anders als bei einem Kauf auf Rechnung lassen sich Lieferungen vor dem Bezahlen kaum auf Vollständigkeit, Qualität und einwandfreie Funktionsweise überprüfen. Paketzusteller, die so viel Zeit mitbringen, dürften schwer zu finden sein.

Ärgerlich obendrein: Fast die Hälfte von 50 Shops, die die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe ins Visier nahm, wartete mit groben Patzern oder Ungereimtheiten bei den Preisangaben auf.

Ein typisches Beispiel: In der Rubik „Zahlungsarten“ führte ein Textilshop „eine Gebühr von 5,00 Euro“ auf, verschwieg jedoch das obligatorische Übermittlungsentgelt an DHL. Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Bestellbestätigung waren 6,50 Euro plus der Obolus an die Posttochter fällig.

Allgemein gilt: Während das DHL-Entgelt von zwei Euro fix ist, dürfen die Shops den anderen Teil der Nachnahme-Preise nach eigenem Gusto gestalten. Die Inhaber können auf die mit dem Auslieferer ausgehandelte Inkasso-Pauschale noch etwas draufschlagen oder sie auch komplett übernehmen.

So großzügig zeigte sich im Verbraucherzentralen-Check etwa ein Uhrenshop, bei dem lediglich die obligatorischen zwei Euro für DHL anfielen. Oftmals waren jedoch sechs bis sieben Euro zu zahlen. In der Spitze lagen die Kosten gar bei zwölf Euro. Auf das darin enthaltene Übermittlungsentgelt von zwei Euro wies der Kamera-Shop nur in seinen AGB hin.

Wichtig zu wissen: Der vollständige Preis der Zahlungsart Nachnahme muss stets angegeben werden, möglichst in den Zahlungsinformationen, in den AGB wie während des Bestellvorgangs.


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