
Allgemein gilt, dass Pflanzen, die Krankheits- oder Schädlingsbefall im Wurzel- oder Stängelbereich aufweisen, für eine Kompostierung nicht geeignet sind. Bestimmte Schadpilze, die häufig Auslöser dieser Erkrankungen sind, wie Asternwelke, Kohlhernie, Fusarium- oder Sklerotinia-Welke bei Gurke und Tomate, Wurzelfäule an Erdbeerpflanzen und Cylindrocladium-Triebsterben an Buchsbaum, bilden widerstandsfähige Dauersporen aus, die sich über den Kompost weiter verbreiten, wenn bei der Kompostierung keine ausreichend hohen Temperaturen von 60 bis 70 Grad erreicht werden. Ähnlich ist es mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, wie beispielsweise Nematoden oder Gemüsefliegen.
Auf eine Kompostierung von samentragenden Unkräutern und Wurzelunkräutern, wie Quecke und Giersch, sollte der Gärtner ebenfalls besser verzichten, da sich eine mögliche spätere Verschleppung mit dem Kompost bei ihnen ebenfalls nicht ausschließen lässt. Bei Krankheits- oder Schädlingsbefall an Blättern und Früchten, wie etwa Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall, ist eine Kompostierung hingegen möglich, wenn die kranken Pflanzenteile anschließend sofort mit Erde oder anderem dichten Material, wie Grasschnitt, abgedeckt werden. Vorhandene Sporen und Schädlinge werden so an der Ausbreitung gehindert. Eine Überlebensfähigkeit dieser Schaderreger im Kompost ist bei sachgemäßer Kompostierung infolge der Verrottungsvorgänge dann nicht mehr zu erwarten.
Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW
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