Blomberg. Bei der anstehenden Wahl des Landrates am 13. September 2015 können die Wählerinnen und Wähler in der Stadt Blomberg in insgesamt zwölf Wahllokalen zur Urne schreiten. Durch die vom Hauptausschuss des Rates beschlossene Reduzierung der Stimmbezirke von 27 auf 12 werden die Kosten der Wahl deutlich gesenkt, da die Anzahl der Wahlhelfer von 162 auf 72 reduziert werden kann. Diese Zusammenlegung der Stimmbezirke ist möglich, da anders als bei den Wahlen zum Stadtrat das Wahlergebnis in den einzelnen Ortsteilen nicht unbedingt ermittelt werden muss. Die Ergebnisse in den einzelnen Ortsteilen sind vor allem im Hinblick auf das Vorschlagsrecht zur Ernennung der Ortsvorsteher von Bedeutung. Die jetzt anstehende Landratswahl hat darauf keinen Einfluss.
In der folgenden Aufstellung sind die bisherigen Wahllokale (linke Spalte) und die daraus für die Landratswahl zusammengefassten neuen Wahllokale (rechte Spalte) aufgeführt (DGH -> Dorfgemeinschaftshaus).
Eine detaillierte Aufstellung der 12 Wahllokale nebst einer Zuordnung der bisherigen Wahllokale befindet sich auch auf der Homepage der Stadt Blomberg im Themenfeld Politik. Link auf die Seite der Stadt Blomberg