Ärztekammer-Westfalen-LippeDas Krankenhausstrukturgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind beide handwerklich schlecht gemacht und werden nur marginale Verbesserungen der Probleme im Gesundheitswesen bringen. Diese Kritik äußert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, in der aktuellen Ausgabe des Westfälischen Ärzteblattes. Im vergangenen Monat befasste sich zunächst der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Krankenhausstrukturgesetz, wenige Tage später passierte das Versorgungsstärkungsgesetz
mit dem Bundesrat die letzte gesetzgeberische Hürde. „Das waren zwei rabenschwarze Wochen für die Patientenversorgung.“ Es sei geradezu leichtsinnig, so Windhorst, wenn die Leistungsträger der Patientenversorgung gegeneinander ausgespielt würden. So habe das Versorgungsstärkungsgesetz die Chance vertan, ambulante und stationäre Versorgung in einem Miteinander zu fördern, das die Arbeitsbedingungen in Praxis und Klinik verbessert und von dem letztlich die Patienten profitierten. Der Kammerpräsident konkretisiert seine Kritik: So bleibe nicht nur die Finanzierung der Notfallmedizin unausgegoren.
Die Terminservicestellen, die nun eingerichtet werden sollen, würden lediglich für mehr bürokratischen Aufwand sorgen. „Das Aufreger-Thema Wartezeiten ist dadurch jedoch nur scheinbar vom Tisch, denn die Details werden erneut für Gesprächsstoff sorgen. Was ist, wenn ein Patient nicht in der Wunsch-Praxis ankommt, wie stemmen Krankenhäuser das Mehr an vermittelten Patienten?“ Das alles sei höchst erklärungsbedürftig. „Ein klar strukturierter Weg durch das Gesundheitswesen für Patienten sieht anders aus. Gut, dass es Ärztinnen und Ärzte gibt, die auch an dieser Stelle wieder einmal kostenlos als geduldige Lotsen bereitstehen.“ Auch beim Krankenhausstrukturgesetz, dass sich der Gesetzgeber für die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause erneut vorgenommen hat, drohe einiger Ärger.
Windhorst: „Wie nicht anders zu erwarten, lassen sich die Bundesländer nicht vom Bund in ihre angestammte Kompetenz der Krankenhausfinanzierung hineinregieren.“ So bleibe es bei der abgesenkten Investitionsförderung in der Höhe des Jahresdurchschnitts 2012 bis 2014. „Aber unsere Krankenhäuser brauchen zusätzliche Hilfe, sie benötigen klare und einklagbare Investitionsverpflichtungen der Länder. Stattdessen bekommen sie lediglich ein Reförmchen.
Durch die vermeintliche Reform werde der Mangel gesetzlich festgeschrieben. „Es ist klar, dass wir den Investitionsstau in den Kliniken auflösen müssen. Es gilt, die Tarifabschlüsse zu refinanzieren und es ist notwendig, die Bedingungen für die Arbeit am Patienten durch Ärzte und Pflege zu verbessern“, sagt Windhorst. Es sind zudem klare Aussagen und tragfähige Ideen vonnöten, die Zusammenarbeit von stationärem und ambulantem Sektor zu fördern. Qualität als zentrales Kriterium zur Krankenhausplanung und zur Vergütung von Klinikleistungen heranzuziehen, sei grundsätzlich eine gute Idee.
Doch die Abschlagsregelung bei Qualitätsabfall drohe zur Katastrophe zu werden. Es sei noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen, dass der Gedanke des Pay-for-Performance tatsächlich wirksam ist. „Das weiß auch das Bundesgesundheitsministerium. Bevor man hunderte Kliniken in ein Reform-Abenteuer wie bei der Einführung der DRG zwingt, müsste die neue Variante der Leistungsvergütung zunächst eingehend erprobt werden.“ Der politische Gesetzgeber werde sich mit derlei Fragen aber nicht allzu intensiv beschäftigen müssen, so Windhorst ironisch.
Denn die Details werde wieder der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) regeln, der im übrigen Qualitätsregeln entwickeln solle, aber selbst nicht an die Praktikabilität von Pay-For-Performance glaube. Es dürfe nicht sein, fordert Windhorst in diesem Zusammenhang, dass solche Entscheidungen ohne die aktive Einbeziehung der ärztlichen Selbstverwaltung getroffen würden. Kammerpräsident Windhorst prophezeit weiteren Änderungsbedarf im Gesundheitswesen: „Nach den Reformen ist vor der Reform.“

Pressemeldung Ärztekammer Westfalen Lippe


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