Seit Jahren schießen Umwelt- und Verbraucherschützer gegen Triclosan in Kosmetikprodukten. Der Konservierungsstoff kommt vor allem zum Einsatz, wenn eine antibakterielle und geruchshemmende Wirkung erwünscht ist – etwa in Fußpflegemitteln, Deos und Zahnpasten.
Triclosan gehört zu den chlororganischen Verbindungen, eine Stoffgruppe, die ein gesundheitsgefährdendes und umweltschädliches Potential aufweist. So kann Triclosan Kontaktallergien auslösen und Antibiotika-Resistenzen fördern. In Tierversuchen konnte zudem eine hormonähnliche Wirkung des Stoffs nachgewiesen werden. Obendrein ist die Umweltbelastung nicht zu vernachlässigen. Denn Triclosan kann in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden und gelangt so in die Gewässer. Dort schädigt es Fische und Algen und kann unter Lichteinstrahlung sogar in eine giftige Dioxinverbindung umgewandelt werden.
Aus all diesen Gründen hat die Europäische Union ihre Auflagen zum Einsatz des Konservierungsstoffes verschärft. In Kosmetikprodukten wie Fußcreme oder Körperlotionen, die auf der Haut verbleiben und die eine großflächige Anwendung erfordern, ist er schlicht verboten. Nur noch bis zum 30. Juli 2015 dürfen solche Produkte abverkauft werden. Über diese Frist hinaus zugelassen ist Triclosan jedoch weiterhin etwa in Zahnpasta, Mundwasser, Körperseife, Duschgel, nicht sprühbaren Deos, Gesichtspuder, Schminke sowie in Nagelmitteln zur Reinigung von Finger- und Fußnägeln vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme.
Wichtig zu wissen: Es gibt durchaus Alternativen. Denn viele Hersteller haben Triclosan mittlerweile aus ihren Zutatenlisten gebannt. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Kunden den giftigen Stoff meiden können:
Aufs Kleingedruckte achten: Hersteller von Kosmetika müssen Triclosan in den Inhaltsstofflisten unter der Überschrift „Ingredients“ aufführen. Wem das Studium des Kleingedruckten zu mühsam ist, kann sich auf sein Smartphone die „Codecheck“-App herunterladen. In der App sind die Inhaltsstoffe vieler Produkte hinterlegt und bewertet. Weitere Informationen unter www.codecheck.info.
Antibakterielle Wirkstoffe sind in Kosmetikprodukten überflüssig: Klassische Hygienemaßnahmen, wie das regelmäßige Händewaschen, sind in Privathaushalten ausreichend. Wer sich antibakteriell säubert, riskiert sogar, die natürlich Mikroflora der Haut zu schädigen.
Der Preis sagt nichts aus: Am Preis lässt sich nicht erkennen, ob ein Produkt problematische Inhaltsstoffe enthält. So fand die Verbraucherzentrale NRW Triclosan auf den Inhaltsstofflisten einiger namhafter Designer-Deos.
Naturkosmetik verwenden: Triclosan meidet auf jeden Fall, wer zertifizierte Naturkosmetik verwendet. Hier ist der Einsatz des Stoffs nämlich generell verboten.
Triclosanhaltige Produkte melden: Wer Triclosan in einem Produkt findet, für das es nicht mehr zugelassen ist, sollte den Händler auf das neue Verbot hinweisen. Obendrein können Kunden auch bitten, betroffene Fußcreme- oder Körperlotionen-Chargen aus dem Sortiment zu nehmen.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW