Aktuell sind in Deutschland noch 8 Atomkraftwerke am Netz, die bis spätestens 2022 außer Betrieb genommen werden sollen. Zu diesen Kraftwerken gehört auch das 25 km von Blomberg entfernte AKW Grohnde, das planmäßig zum Ende 2021 vom Netz gehen soll. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, denn in den letzten 15 Jahren wurde der Abschaltzeitpunkt bereits dreimal verändert – je nach Regierungsmehrheit. Durchaus denkbar also, dass nach der nächsten Wahl die letzte Festlegung von 2011 wieder rückgängig gemacht wird.
Diese Überlegung stellte auch Hans-Peter Leiding an, der mit seiner Familie in Grohnde in unmittelbarer Nähe zum AKW wohnt. Die immer häufiger auftretenden Pannen und Störfälle im Kraftwerk haben ihn zusätzlich beunruhigt. Außerdem sind Abstürze von Großflugzeugen und terroristische Anschläge ein unkalkulierbares Risiko. Für diese Art von Bedrohungen wurde die Atomanlage bei der Planung vor 40 Jahren nicht ausgelegt.
Ein weiteres Risiko ist die wachsende Menge an abgebrannten Brennelementen, die sich bei jedem Brennelementewechsel zweimal im Jahr weiter erhöht. Da es kein Endlager für diese hochradioaktiven Materialien gibt, müssen ausgetauschte Brennelemente im Zwischenlager auf dem AKW-Gelände in Castor-Behältern für eine nicht absehbare Zeitdauer lange gelagert und bewacht werden – auch noch Jahrzehnte nach der Stilllegung des AKWs. Je früher also der Reaktor abgeschaltet wird, desto weniger Atommüll entsteht.
Um auf einen möglichst frühen Abschalttermin hinzuarbeiten, forderte Leiding daher den niedersächsischen Umweltminister Wenzel per Rechtsanwalt auf, die Betriebsgenehmigung des AKW Grohnde zu widerrufen und kündigte an, andernfalls Klage dagegen zu erheben.
Um den privaten Kläger bei den hohen Prozesskosten zu unterstützen, wurde im August 2014 der Verein „Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V.“ gegründet, dessen Mitglieder jeweils eine Einlage von 1.000 EUR leisten. Bis heute unterstützen 28 Mitglieder die Klage. Weitere Mitglieder werden aber noch gesucht. Damit die geschätzten Prozesskosten in Höhe von 50.000 EUR erbracht werden können, müssen darüber hinaus Spenden eingeworben werden.
An diesem Punkt setzt die Veranstaltungsreihe „Lesung im LadenLokal“ an, deren Erlös dem Rechtshilfefonds zugute kommen soll. Nachdenkliche, kritische und spannende Texte zu den Themen Fukushima, Atomnomaden sowie Macht und Ohnmacht im Atomkraftwerk werden an drei Sonntagen im Juli zu hören sein. Die Lesungen finden statt:
am Sonntag, dem 12. Juli, 19. Juli und 26. Juli
jeweils um 17.00 Uhr
im Ladenlokal an der Neuen Torstr. 35 in Blomberg
Es liest ein Mitglied des Rechtshilfefonds
Der Eintritt ist frei! Wir freuen uns auf zahlreiche ZuhörerInnen und natürlich auch über eine Spende zugunsten des Rechtshilfefonds!
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