Der 36-Jährige Justizvollzugsbedienstete, der sich heute vor dem Landgericht Detmold verantworten musste, ist nun zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Eine Bewährung ist in diesem Falle nicht möglich, da die Strafe über 2 Jahren liegt. Weiterhin ordnete das Gericht eine Entziehungskur an, der Verurteilte wird somit nicht direkt in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen, sondern zunächst in eine entsprechende Klinik überstellt werden. Erfahrungsgemäß wird diese Entziehungskur sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren hinziehen.
Vorbericht siehe hier.
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