Rathaus4Die Stadtverwaltung mit, dass derzeit die Entwürfe zum 2. Bewirtschaftungsplan NRW 2016-2021 und zum Hochwasserrisikomanagementplan NRW 2016-2021 zur Beteiligung vorliegen. Da auch einzelne Gewässer im Bereich Blomberg von diesen Planungen berührt sind, wird im Folgenden auf die Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme für die Öffentlichkeit hingewiesen.

Entwurf zum Hochwasserrisikomanagementplan NRW 2016-2021
Die Unterlagen zum Hochwasserrisikomanagementplan NRW 2016-2021 können unter www.flussgebiete.nrw.de und – soweit Blomberg (hier nur Diestelbach) betreffend – als Service der Stadt Blomberg in der Zeit bis zum 30.06.2015 während der Öffnungszeiten bei der Stadt Blomberg, Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Marktplatz 2, 1. OG eingesehen werden. Stellungnahmen zu dem Hochwasserrisikomanagementplan können ausschließlich bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster bis zum 30.06.2015 eingereicht werden. Für weitere Auskünfte zum Hochwasserrisikomanagementplan und seinen Grundlagen stehen Ihnen das Umweltministerium und die Bezirksregierungen gerne zur Verfügung.

Entwurf zum 2. Bewirtschaftungsplan NRW 2016-2021
Die Unterlagen zum 2. Bewirtschaftungsplan NRW 2016-2021 können unter www.flussgebiete.nrw.de und – soweit Blomberg (Diestelbach, Königsbach, Istruper Bach, Marpe, Eschenbach, Bega und Grießebach) betreffend – als Service der Stadt Blomberg in der Zeit bis zum 22.06.2015 während der Öffnungszeiten bei der Stadt Blomberg, Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Marktplatz 2, 1. OG angesehen werden. Stellungnahmen zu dem 2. Bewirtschaftungsplan können ausschließlich beim Umweltministerium NRW bis zum 22.06.2015 eingereicht werden. Für weitere Auskünfte zum Bewirtschaftungsplan und seinen Grundlagen stehen Ihnen das Umweltministerium und die Bezirksregierungen gerne zur Verfügung.


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