Die Infrastruktureinrichtungen der bisher privat betriebenen Straße „Nederlandpark“ werden perspektivisch durch die Stadt Blomberg übernommen. Dazu sollen zunächst die Einrichtungen der schadhaften Straßenbeleuchtungsanlagen in 2015 saniert und unter Anwendung der Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) mit den betroffenen Anliegern abgerechnet werden. Die übrigen Einrichtungen (Straße, Straßenentwässerung, Gehwege) sollen zu einem späteren, noch festzulegenden Zeitpunkt durch die Kommune instandgesetzt und dieser Aufwand dann ebenfalls nach den Bestimmungen des BauGB unter den Betroffenen abgerechnet werden.“, lautete der Beschlussvorschlag, über den die Ausschussmitglieder zu beraten hatten.
Fachbereichsleiter Frank Bischoff kommentierte: „Wir sind des den Anwohnern, die dort Eigentum erworben haben einfach schuldig uns der Sache anzunehmen.“ Marin Stork (FBvB) wollte wissen, ob es noch eine Möglichkeit geben könnte, die damals beauftragte Firma in Regress zu nehmen und bekam als Antwort, dass bereits alle Mittel ausgeschöpft sind. Bischoff erklärte, dass ein großer Teil der vertraglich geregelten Aufgaben jedoch erledigt sind. Lediglich Teile der Straße und die Straßenentwässerung sind „auf der Strecke geblieben“, zudem gibt es im Bereich der Straßenbeleuchtung, auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht, noch Handlungsbedarf. Er verwies jedoch auch darauf, dass zwischenzeitlich der Zahn der Zeit an dem besagten Gebiet genagt habe.
Für die Übernahme sprachen sich alle Ausschussmitglieder aus, die Anwohner wird dieses Signal freuen, bedeutet es doch, dass die Entwicklung im Gebiet des Nederlandparks langfristig voranschreitet.
Hintergrund:
Das ehemals als Kasernengelände genutzte Areal des Nederlandparks ist um das Jahr 2000 herum von der Fa. B & I (Bauland und Immobilien GmbH), Bielefeld, übernommen und anschließend sukzessive als Gewerbegebiet vermarktet worden. Die Vermarktung der Immobilien und Grundstücke als Gewerbeobjekte hat sich jedoch schwieriger gestaltet, als ursprünglich angenommen. Bis zur Vermarktung der letzten Immobilie sind rd. 15 Jahre benötigt worden. Zwischenzeitlich ist die Vermarktung abgeschlossen.
Alle Festlegungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Infrastruktureinrichtungen zur Wasserversorgung als auch zur Kanalisation wurden vertragsgerecht umgesetzt und alle diesbezüglichen Zahlungen geleistet. Die im städtebaulichen Vertrag zugesicherte Instandsetzung der Straßenparzelle mit den entsprechenden Entwässerungseinrichtungen (Straßenentwässerung, Straßenabläufe, z. T. auch Gehwegeinrichtungen) als auch der inzwischen schadhaften Straßenbeleuchtung steht dagegen noch aus.
Zwischenzeitlich hat die Fa. B. & I. Immobilien GmbH, Bielefeld, Insolvenz angemeldet und erklärt, die erforderliche Instandsetzung der zuvor genannten Einrichtungen sei ihr mangels Masse nicht mehr möglich. Eine seinerzeit als Vertragserfüllungsbürgschaft von Seiten der Stadt geforderte Bürgschaftsurkunde über einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro liegt vor und könnte zur Deckung eines Teils der städtischen Aufwendungen, die bei einer Übernahme dieser Arbeiten durch die Stadt entstünden, mit herangezogen werden. Der vertragliche Anteil der Stadt an diesem Teilbereich des Projektes in Höhe von 12.500 Euro gelangte seinerzeit nicht zur Auszahlung.
Zur Straßenbeleuchtung:
Nach genauer Untersuchung der noch nach niederländischem Standard errichteten und inzwischen veralteten Straßenbeleuchtungseinrichtungen stellt sich diese als so schadhaft dar, dass sie zwischenzeitlich über einen provisorischen Anschluss an ein Privatgrundstück betrieben werden muss. Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist aus Gründen der Sicherheit derzeit nicht möglich. Die zwischenzeitlich aufgetretenen Schäden waren zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht absehbar.
Zur Straße:
Aufgrund von Absackungen insbesondere an den dort vorhandenen rund zwanzig Straßenabläufen sind Straßenreparaturarbeiten vor einer Übernahme durch die Kommune erforderlich, da die Verkehrssicherungspflicht eine Übernahme bzw. ein Belassen im jetzigen Zustand ausschließt. Auch ist ein noch fehlendes Teilstück des parallel zur Straße geführten Gehweges noch nicht hergestellt. Für die erforderliche Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde bereits ein Ansatz im städtischen Haushaltsplan in Höhe von 23.000 Euro für das Jahr 2015 berücksichtigt. Eine Reparatur der Straßenschäden ist im Haushalt 2015 nicht vorgesehen.
Eine mögliche Übernahme des „Nederlandparks“ könnte somit – eine entsprechende Straßenreparatur und die Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2016 voraussetzend – frühestens für das Jahr 2016 vorgesehen werden. Für die weitere Vorgehensweise wird daher vorgeschlagen, die Straßenbeleuchtungseinrichtung durch die Kommune neu zu errichten und zu betreiben. Die dabei entstehenden Baukosten von bis zu 23.000 Euro sind durch den städtischen Haushalt in 2015 gedeckt und sollten anschließend auf der Basis des dann anzuwendenden Kommunal-Abgabengesetzes (KAG) zu den jeweils vorgesehenen von-Hundert-Sätzen an die betroffenen Grundstückseigentümer weiterberechnet werden.
Die finanzielle Belastung aus dieser Maßnahme wird die einzelnen Grundstückseigentümer dabei mit einer überschläglichen Größenordnung in Höhe von ca. 1.000 Euro bis max. 1.500 Euro je Grundstück belasten. Die Grundstückseigentümer werden vorab durch eine Anwohnerinformationsveranstaltung entsprechend unterrichtet und informiert. Die Reparatur der Straßenschäden kann aus den o. g. finanziellen Gesichtspunkten erst frühestens im nächsten Jahr erfolgen.
Nach erfolgter Reparatur sollte die Nederlandstraße dann wie ursprünglich auch geplant als öffentliche Gemeindestraße gewidmet und von der Kommune übernommen, betrieben und unterhalten werden. Eine zumindest theoretisch mögliche Alternative zu der geschilderten Vorgehensweise besteht darin, die komplette Infrastruktur dort dauerhaft in privater Trägerschaft zu belassen. Dieses Konstrukt ist jedoch nicht störungsfrei abzubilden, da es die Grundstückseigentümer – vermutlich auch gegen deren Willen und für diese unvorhergesehen – zwingt, sich zu einer Betreibergemeinschaft zusammenschließen zu müssen.
Diese Vorgehensweise scheint jedoch wenig praxisgerecht, ist rein rechtlich und abwicklungstechnisch zumindest aber denk- und umsetzbar. Der vorhandene B-Plan und die durch die Stadt erteilten Baugenehmigungen in diesem Bereich sprechen für die Erschließungslast der Gemeinde (Erschließungspflicht).
Sie kann sich dabei aber der Bestimmungen des BauGB zur Finanzierung der entstehenden Kosten bedienen. Somit wird aus den zuvor angeführten Gründen empfohlen, die Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt wie zuvor geschildert vorzubereiten bzw. vorzunehmen und die betroffenen Anlieger entsprechend frühzeitig zu unterrichten.
Quelle Hintergrund: Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg
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