03_Pressefoto_Cajus-CaesarAm Donnerstag fand im Plenum des Deutschen Bundestages die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie statt. Mit diesem wird dem Trink- und Grundwasserschutz Vorrang eingeräumt und ein weitgehend ungeregelter Zustand beendet.

„Der Wasserschutz hat für uns die höchste Priorität, denn wir sehen OWL mit seinen reichen Mineral- und Heilwasserstätten als Heilgarten Deutschlands an. In keinem Fall können wir zulassen, dass Mineralbrunnen, Brauereien und das Trink- oder Grundwasser beeinträchtigt werden“, erklären die heimischen Abgeordneten Haase, Zertik und Caesar.

„Dennoch ist uns wichtig, die Chancen und Risiken eigener Rohstoff- und Energiequellen zu klären. Auch aus geopolitischer Sicht ist es heute wieder höchst aktuell, die eigenen Ressourcen abzuschätzen. Deshalb möchten wir Forschungs- und Probebohrungen zulassen, um eine solche Bewertung zu ermöglichen. Diese wird es nur nach einem transparenten Verfahren, einer Umweltverträglichkeitsprüfung und unter starker Einbindung der örtlichen Wasserbehörden geben“, betonen diese weiter.

Bereits in den Vorberatungen konnten die OWL-Bundestagsabgeordneten im Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Umweltministeriums Änderungen zugunsten des Wasserschutzes erreichen. Der Entwurf ist aber noch unzureichend und muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Dazu gehören die Forderungen nach:

• einer Begrenzung der zugelassenen Probebohrungen (auf max. 8)
• Lagerstättenwasser
– Aufbereitung des Flowbacks durch Industrie
• Schutz von Ausschluss- und Einzugsgebieten, vor allem Schutz von Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und Entnahme von Wasser zur Verwendung in Getränken oder Lebensmitteln
– Wasserschutz- und Heilquellengebeite, Talsperren, Natürliche Seen etc.
• Wissenschaftlich ausgewogene Kommission
• UVP unter transparenter Öffentlichkeitsbeteiligung
• Beweislastenumkehr (Verursacher haftet)
– Wasserverunreinigung, Bodenverunreinigung, Erdbeben, Luftbelastung
• Streichung der 3000-Meter-Grenze
– Verbots- und Prüfungsregelung für Gasvorkommen
• Errichtung von Schlichtungsstellen
• Abgas-Filter bei Gasabfackelung

Mit den Ergebnissen muss sich dann aber das Parlament erneut befassen.

 

Pressemeldung Büro Cajus Caesar MdB


«« vorheriger Beitrag: Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt bringen

nächster Beitrag: Blumenhändler mit Herz für Mütter »»