VerbraucherzentraleTipps für qualifizierten Nachhilfeunterricht. Das laufende Schuljahr nähert sich dem Ende. Sind Schulabschluss oder Versetzung gefährdet, steigt die Nachfrage nach gezielter Nachhilfe rapide an. Um den Notendurchschnitt in Deutsch, Mathe oder Englisch zu verbessern, greifen viele Eltern tief in die Tasche. Denn qualifizierte Nachhilfe hat ihren Preis. Doch die Angebote auf dem Bildungsmarkt sind unüberschaubar. „Jeder, der sich dazu berufen fühlt, kann seine pädagogischen Dienste anbieten und zahlenden Eltern die Bedingungen hierfür diktieren“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Eltern sollten nicht ungeprüft auf den erstbesten Nachhilfe-Profi setzen. Einseitige Terminänderungen etwa in der Ferienzeit, Ankündigung von Kursterminen nur unter Vorbehalt, eigenmächtige Weitergabe reservierter Plätze sind nur einige Beispiele von unwirksamen Vorgaben in Verträgen von gewerblichen Nachhilfeanbietern. Allein im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale im Rahmen einer Aktion insgesamt 51 unwirksame Klauseln bei zehn Nachhilfe-Unternehmen abgemahnt. Eltern, die schulische Defizite ihrer Kinder mit einer Extra-Portion Pauken ausgleichen wollen, sollten bei ihrer Entscheidung für Nachhilfe auf eine qualifizierte Lehrkraft und einen fairen Vertrag achten:

Qual der Wahl: Mehrere tausend gewerbliche Nachhilfeinstitute bieten bundesweit ihre Dienste zur Verbesserung der Noten an. Die meisten Schüler büffeln nach der Schule mit privat organisierten Nachhilfelehrern, Schülern oder Studenten. Professionelle Institute offerieren ihre Lernhilfe vornehmlich in Kleingruppen, während Nachhilfelehrer zur Einzelbetreuung meistens ins Haus kommen. Preise und Dauer des Zusatzunterrichts können stark variieren. Während bei Privatlehrern oft ein Honorar ohne schriftlichen Vertrag ausgehandelt wird, arbeiten große Institute in der Regel mit festen Sätzen, die schriftlich fixiert werden.

Nachhilfe – Ja oder Nein: Betreutes Büffeln nach der Schule sollte nur vorübergehend sein und darf nicht zur Dauerkrücke und somit zur Dauerbelastung des lernenden Nachwuchses werden. Meist ist es sinnvoll, zunächst mit dem zuständigen Lehrer auszuloten, wo Defizite liegen und ob bzw. welche Nachhilfe angebracht ist.

Einzelunterricht zu Hause: Private Einzelnachhilfe bedeutet häufig eine individuellere Betreuung und ist oft günstiger als zusätzlicher Nachmittagsunterricht in einem Institut. Geeignete Nachhilfelehrer lassen sich oftmals durch Nachfragen im Bekannten- oder Verwandtenkreis ermitteln. Eltern sollten sich in einem persönlichen Gespräch einen Eindruck von der Qualifikation eines privaten „Paukers“ verschaffen und eine Probestunde vereinbaren. Denn die Nachhilfe bringt nur einen Lernerfolg, wenn Schüler und Privatlehrer gut miteinander zurechtkommen. Deshalb sollte bei anhaltenden Problemen ein rascher Wechsel der Lehrperson möglich sein. Ernsthafte Nachhilfelehrer informieren sich über den Lern- und Wissensstand ihres Zöglings und richten ihre pädagogische Unterstützung am Unterrichtsstoff aus.

Nachhilfeinstitute: Wer sein Kind nachmittags in eine gewerblich organisierte Nachhilfegruppe schicken will, sollte sich von mehreren Anbietern vor Ort beraten lassen. Qualifikationen, Zusammensetzung der Lerngruppen sowie Räumlichkeiten sind dabei wichtige Kriterien für die Auswahl eines Instituts. Ein gutes Institut zeichnet sich auch dadurch aus, dass vor Beginn der Nachhilfe das Leistungsvermögen des Kindes getestet und im Unterricht berücksichtigt wird. Eine Lerngruppe sollte zudem nicht mehr als fünf Schüler umfassen und möglichst homogen sein, damit ein intensives und individuell ausgerichtetes Anleiten möglich ist.

Vertragsgestaltung: Eltern sollten das Kleingedruckte im vorgelegten Vertrag sorgfältig lesen und hierbei auf nachteilige Klauseln und versteckte Kosten achten. Zum Beispiel ist wichtig, dass Änderungen von Terminen oder Lehrkräften nur in Absprache mit den Schülern und den Eltern als Vertragspartner erfolgen können. Ein Vertrag sollte erst abgeschlossen werden, wenn die Probestunden zufriedenstellend verlaufen sind. Um ein Vertragsverhältnis bei Missfallen oder Misserfolg möglichst rasch kündigen zu können, sollte eine kurze Mindestvertragslaufzeit von sechs bis zwölf Monaten gewählt werden.

Kosten: Ein vorheriger Preisvergleich ist sinnvoll. Große Institute berechnen zwischen 100 und 150 Euro pro Monat für zwei Einzelstunden à 45 Minuten in der Woche. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Leistungen – etwa ob Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt wird. Privatlehrer nehmen zwischen 7 und 25 Euro pro Unterrichtseinheit.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


«« vorheriger Beitrag: Bundesregierung stärkt konsequent kommunale Finanzkraft

nächster Beitrag: Der erste Mai »»