Schon im Hauptausschuss hatten Joachim Hartfelder und Heiko Mühlenmeier (Wehrführung Freiwillige Feuerwehr Blomberg) darauf hingewiesen, dass die Freiwillige Feuerwehr Blomberg einen sehr guten Ausstattungsstand erreicht habe, es jedoch erforderlich sei, Geräte die ein Alter von über 25 Jahren erreicht haben, auszutauschen. In diesem Zuge brachten sie auch einen Neubau der Wache an einem zentralen Standort ins Gespräch. Die Zahl der Einsätze ist den den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und die Einhaltung von Hilfsfristen, also die Erreichung von Einsatzstellen innerhalb von acht Minuten, sei leider manchmal nur in der Theorie möglich. Als Anregung brachten Sie vor, dass Einsatzfahrzeuge auch außerhalb der Wache postiert werden könnten um Wege zu verkürzen. Auch die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes und die Installation von drei weiteren Warnsirenen, wären Wünsche der KameradInnen.
Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr sogenannte Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Nachdem der Hauptausschuss bereits einstimmig für den Brandschutzbedarfsplan 2015 votierte, stimmte nun auch der Rat der Stadt Blomberg einstimmig für den neuen Brandschutzbedarfsplan. Die Umsetzung der oben genannten und weiterer Maßnahmen, bedarf im Einzelfall der Beschlussfassung im Hauptausschuss bzw. im Rat.
Hintergrund:
Der Brandschutzbedarfsplan versteht sich als ein Handlungskonzept zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes. Einerseits wird darin eine Bestandsaufnahme der Brandschutzsituation in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Blomberg sowie der vorhandenen Einsatzkräfte und der technischen Ausrüstung der Feuerwehr vorgenommen. Andererseits zeigt der Plan aber auch auf, wo organisatorische oder bauliche Veränderungen und Ersatzbeschaffungen notwendig werden und bietet mit Blick auf die örtlichen und personellen Belange eine Grundlage für Lösungsansätze, um festgestellte Probleme oder Erschwernisse bei der Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr zu beseitigen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Bauvorhaben bei Feuerwehrgerätehäusern oder die technische Ausrüstung der Feuerwehr, wie z. B. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen. Nachdem erstmalig im Jahr 2002 und dann 2008 ein Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Blomberg erstellt wurde, folgt nun die Planfortschreibung in Form des Brandschutzbedarfsplans 2015, der wiederum unter maßgeblicher Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt worden ist.
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