VerbraucherzentraleKlick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Doch Kunden, die sich bei ihrer Einkaufstour im Internet allein vom günstigsten Preis leiten lassen, riskieren hierbei leichtfertig über den virtuellen Ladentisch gezogen zu werden. Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche. „Kunden müssen solches Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar. Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März erklärt die Verbraucherzentrale NRW wie Web-Kunden häufige Klickfallen bei der Online-Bestellung erkennen und ein Hineintappen vermeiden:

Wichtige Bestellposten auf einem Blick: Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige Produkt bestellen und hierbei nichts Wesentliches übersehen, muss ein Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einem Blick angeben. Dazu zählen die Merkmale der Ware oder Leistung, der fällige Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer, Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Kunden sollten vor dem Drücken der Kaufbestätigung alle Posten noch einmal sorgfältig prüfen.
Kein Extra-Geschäft mit ungewollten Leistungen: Oft jubeln Händler den Online-Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses gleich auch noch ein Sicherheitspaket mit ein. Oder der Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch den Abschluss einer Zusatz-Versicherung in die Höhe. Solche Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn Kunden sie ausdrücklich bestellt haben. Es reicht nicht, wenn Preis und Leistung lediglich irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden oder im Bestellvorgang bereits vorgegeben auftauchen.
Eindeutiger Bestellvorgang: Kunden müssen bei einer Ware oder einer Serviceleistung eindeutig erkennen können, ob das Ordern mit einer Zahlung verbunden ist. Beim Bestell-Button muss zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“ statt „anmelden“ stehen. Ist der Button falsch beschriftet, brauchen Online-Kunden nicht zahlen.
Ein kostenfreier Zahlungsweg ist Pflicht: Jedem Kunden muss ein gebräuchliches kostenfreies Zahlungsmittel angeboten werden – zum Beispiel der Kauf per Rechnung oder Lastschriftverfahren. Kosten für den Geldtransfer dürfen auch nur in der Höhe verlangt werden, die dem Händler selbst entstehen – wie etwa beim Bezahlen per Kreditkarte. Sonst kann das berechnete Entgelt fürs Zahlungsmittel vom Anbieter zurückverlangt werden. Kunden sollten außerdem darauf achten, dass sie einen sicheren Zahlungsweg – etwa den Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift – wählen.
Widerruf ist Plus des Online-Shoppings: Falls das gelieferte Produkt nicht den Erwartungen entspricht, genießen Kunden beim Online-Shopping einen Vorteil: Sie können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware rückgängig machen und die Ware zurückschicken. Dies gilt nicht für Maßanfertigungen oder verderbliche Produkte. Ein Widerruf muss ausdrücklich – zum Beispiel per E-Mail oder Brief – erklärt werden. Ohne Kommentar einfach retourschicken reicht nicht. Der Händler kann Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware aufbrummen. Die Versandkosten für die Lieferung müssen Anbieter hingegen bei einem Widerruf erstatten.

Weitere Infos für einen versierten Faktencheck vor dem Online-Kauf gibt’s auf den Webseiten der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/onlinehandel.

Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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