Behördengänge sind für viele Menschen ein Gräuel. Da scheint es verführerisch, Geburtsurkunden und Grundbuchauszüge online zu beantragen. Doch Vorsicht: Wer über die britische Seite Beantragen.net kostenpflichtig Formulare ausfüllt, dem droht, als „leichtgläubig“ abgestempelt zu werden.
„Kinderleicht innerhalb weniger Minuten“ könnten Dokumente online angefordert werden, vom Bebauungsplan bis zur Sterbeurkunde. “Ihre Aufgabe besteht lediglich darin mithilfe unseres Formular-Assistenten den Antrag auszufüllen und digital zu unterschreiben. Nach Erhalt wird Ihr Antrag von unserem Expertenteam geprüft, korrigiert und an die zuständige Behörde übermittelt.“
Ab 29 Euro kostet diese Dienstleistung der Webseite Beantragen.net. Hinzu kommen jeweils die Gebühren, die separat von Ämtern oder Gerichten in Rechnung gestellt würden.
Doch immer mehr Kunden, das belegen Klagen bei der Verbraucherzentrale und in Internetforen, bereuen den Behördengang via London. Dort nämlich sitzt die ATM Online Ltd., die Beantragen.net verantwortet. Die Geschichte der Beschwerdeführer ist stets dieselbe: Formular ausgefüllt, Geld gezahlt – und Ende.
Dass Vorsicht geboten sein sollte, zeigen E-Mail-Anfragen der Verbraucherzentrale NRW bei Beantragen.net. Die gleichlautenden Antworten kamen jeweils innerhalb von Minuten: „sdfasfd“.
Ebenso eigenartig erschien den Verbraucherschützern auf der Homepage der tote Link zur „Registrierung“. Ein Hilfegesuch an den Service blieb hier sogar gänzlich ohne Replik.
Erhellend wirkt dagegen ein Blick in die AGB: Dort heißt es: „Der Betreiber haftet nicht für die tatsächliche Ausführbarkeit des Auftrags bei dem Amt.“
Dabei erfordert die Geschäftsidee wahrlich nicht viel. Diverse Internetseiten stellen mittlerweile Formulare ins Netz und bieten sich als kassierende Dienstleister für Behördenmuffel an. Denn die meisten Standesämter und Amtsgerichte verschicken tatsächlich Urkunden und Dokumente, die im Auftrag per Fax oder E-Mail angefordert werden.
So mancher Behörden-Mitarbeiter wundert sich allerdings, dass Bürger kostenpflichtig Formulare auf fremden Webseiten ausfüllen und Vollmachten erteilen, statt Geburts- oder Sterbeurkunde direkt online beim Amt zu ordern: ohne Mehraufwand und Aufpreis.
Bleibt nur der kleine Trost der Verbraucherzentrale NRW für Beantragen.net-Geschädigte: Wer per Lastschrift oder PayPal bezahlt hat, kann das Geld zurückbuchen lassen.
Übrigens: ATM hält auch eine simplere Variante ihres Formular-Angebots vor. MeinGrundbuchauszug.de sieht aus wie der kleine Bruder von Beantragen.net, nur farblich in orange gehalten. Beschwerden liegen der Verbraucherzentrale nicht vor: Das könnte daran liegen, dass Formulare auf der Seite sich partout nicht ausfüllen lassen.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
«« vorheriger Beitrag: Auf dem Weg in die Zukunft – Elektromobilität in Blomberg