Logo-VerbraucherzentraleOft haben Onlinekäufer die Wahl, ob sie bei einem Händler ins Neuware-Regal greifen oder das Produkt als sogenannte B-Ware zu reduzierten Preisen ordern. Doch Vorsicht: Händler machen bei B-Ware ihre eigenen Regeln. So kann sich nicht nur der Zustand erheblich unterscheiden, Eigenheiten drohen auch bei Versand, Lieferfrist und Gewährleistung. Das belegt eine Stippvisite der Verbraucherzentrale NRW in zehn Technikshops.

Elektronikartikel sind beliebte B-Waren. Onlinehändler werben mit „supergünstigen Preisen“, mit Rabatten „bis zur Hälfte des einstigen Verkaufspreises“. So war es etwa bei einem Reiskocher, den Alternate wegen „Schönheitsfehlern auf der Oberfläche“ und „Gebrauchsrückständen im Gerät“ reduziert hatte. Ein „Verpackungsschaden“ bei einem Samsung-TV war Comtech dagegen nur rund 22 Euro Nachlass wert (162,40 statt 184 Euro).

Bei Geräten zweiter Wahl kann es sich um Restposten, um Vorführgeräte oder Transportschäden handeln, meist sind es jedoch Rückläufer aus Onlinebestellungen. Oftmals wurden sie von Kunden ausgepackt, eingestöpselt und kurzzeitig ausprobiert.

Ob der Kauf von B-Ware lohnt, wollte die Verbraucherzentrale bei zehn Technikshops herausfinden, wobei zwei (Saturn und Conrad) nicht über die eigene Webseite offerierten, sondern über einen eBay-Shop. Jeweils fünf Geräte des Händlers, zufällig ausgewählt, landeten dafür im Warenkorb. Die Vorgabe: Alle sollten laut Shop-Angabe möglichst wenig Gebrauchsspuren aufweisen oder gar „wie neu“ daherkommen. Vom Hersteller generalüberholte oder reparierte Rückläufer blieben außen vor.

Das Ergebnis: Das gesamte B-Ware-Paket mit 50 Produkten gab’s gegenüber den Neupreisen der jeweiligen Shops um knapp 20 Prozent billiger. Doch die Prozente schmolzen kräftig zusammen, als die Tester zwei Preissuchmaschinen bemühten und die Konkurrenz mit einbezogen. So sparte das B-Ware-Paket gerade noch acht Prozent.

Damit nicht genug. Bei jedem siebten Vergleich fanden die Preisdetektive Neuware, die günstiger war als B-Ware – und das bisweilen deutlich. Weniger aussagekräftig war hingegen ein Vergleich des Sparpotenzials von Shop zu Shop. Dabei zeigten sich zwar deutliche Unterschiede: So reduzierte Conrad im Schnitt um 27 Prozent gegenüber neuer Technik, Amazon dagegen nur um 7,4 Prozent.

Doch für Verbraucher kaum vergleichbar war oftmals der Zustand der Offerten. Während der Branchenprimus seine B-Ware in vier Kategorien feilbot – von „wie neu“ über „sehr gut“ und „gut“ bis „akzeptabel“ –, beließen es andere Shops bei kargen Beschreibungen wie „Vorführgerät“, „mit leichten Gebrauchsspuren“ oder „Kratzer am Grundgerät“.

Ein Herz für Zocker zeigte Redcoon in seiner B-Ware-Ecke. Per „Kaufdown“ sank der Preis für Radiowecker und Fernseher „jeden Tag um ein Prozent“. Superschnäppchen waren mit diesem System trotzdem nicht drin. Haken nämlich: Redcoon nahm die Einzelstücke nach Erreichen eines „vorher definierten Minimalpreises“ einfach aus dem Angebot.

Kurios agierte auch Saturn. Via eBay machten sich hier die einzelnen Filialen Konkurrenz. Beispiel: Ein Alcatel Smartphone offerierten gleich mehrere Dependancen. Doch während die Filiale Euskirchen für ihr „Ausstellungsstück“ 129 Euro forderte, verkauften andere das Handy für gerade mal 99 Euro.

Merkwürdigkeiten gab es auch bei den Versandkosten. So wurde in einigen Shops Neuware-Käufern Gratislieferung zugesichert, während für B-Ware Zuschläge fällig wurden. Das passierte beispielsweise bei Comtech und Cyberport. So offerierte Cyberport ein mobiles Klimagerät neu für 216,59 sowie „gebraucht“ für 171,90 Euro. Die einseitig erhobenen Versandkosten von 29,99 Euro ließen die Ersparnis jedoch deutlich schrumpfen.

Mit Eigenheiten sollten Kunden auch in anderen B-Ware-Abteilungen rechnen: so etwa, wenn Technikdirekt seine „Demoware“ nur innerhalb‚ Deutschlands versenden wollte oder sich bei Redcoon speziell der Versand von B-Ware-Artikeln „um einige Tage verzögern“ konnte und der „unkomplizierte Aufstellservice“ nicht buchbar war.

Auch bei der Gewährleistung lohnte das Hinschauen. Die nämlich kann beim Kauf von gebrauchten Sachen von zwei auf mindestens ein Jahr reduziert werden. Während sechs Shops in der Stichprobe von diesem Recht Gebrauch machten, spendierten Alternate und Amazon, Ars24 und Technikdirekt weiterhin auf Alles zwei Jahre Mängelhaftung.

Wichtig zu wissen: Um keinen Deut eingeschränkt ist für Käufer das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch für B-Ware heißt das: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt können Vorführware, Ausstellungsstücke und „Gebrauchtes“ an den Händler retour geschickt werden. Den Kaufpreis und auch die Versandkosten gibt’s anschließend zurück. Allein die Rücksendekosten übernimmt nicht jeder Händler.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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