Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe erneut um 2 Cent. Dagegen verringert sich künftig der Rundfunkbeitrag monatlich um 48 Cent. Hörbücher werden alsbald steuerlich genauso behandelt wie gedruckte Werke, sollen aber nicht billiger werden. Seriöse Online-Apotheken sind nun an einem neuen Logo zu erkennen. Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen, die der Firma noch mehr Rechte einräumen.
- Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher
- Neues Siegel für Online-Apotheken
- Rundfunkbeitrag sinkt um 48 Cent im Monat
- Post schlägt beim Porto auf
- Facebook: Neue Bedingungen für die Nutzer
Post schlägt beim Porto auf
Vom 1. Januar 2015 an kostet der Versand eines Standardbriefs 62 Cent (bisher: 60 Cent). Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Briefmarken mit höherem Wert: Statt bislang 75 Cent werden dafür 80 Cent fällig. Der innerdeutsche Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm wird dagegen fünf Cent billiger und kostet nur noch 85 Cent. Marken mit den neuen Werten sind ab 4. Dezember in den Filialen der Post und im Internet zu kaufen. Keine Änderungen gibt es bei Groß- und Maxibrief sowie der inländischen Postkarte.
Alle bereits gekauften Briefmarken können weiter geklebt werden; es muss kein Postwertzeichen umgetauscht werden. Wie bei der letzten Erhöhung bietet die Post wieder kleine Briefmarken zu 2 Cent an, um noch zu Hause vorhandene 60-Cent-Marken zu ergänzen. Diese Postwertzeichen sind in den Filialen, online und an den Briefmarkenautomaten erhältlich. Ab 1. Januar sind vor Ort und in der Internet-Filiale auch Ergänzungsmarken zu 5 Cent zu bekommen. An den inzwischen bundesweit 2.900 Automaten kann jeder gewünschte Portowert in beliebiger Menge ausgedruckt werden. Doch Achtung: Das eingeworfene Geld muss genau passen.
Rundfunkbeitrag sinkt um 48 Cent im Monat
Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken und bis zum Ende der Beitragsperiode 2016 Bestand haben. Das sieht der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) vor, den die Regierungen der Länder zwischen dem 4. und 17. Juli 2014 unterzeichnet haben. Damit der Vertrag geltendes Recht wird, muss er noch in Landesrecht umgesetzt werden. Die Ratifizierung des RÄStV in den Landtagen der Bundesländer muss bis zum 31. März 2015 erfolgen.
Bisher wurde der Entwurf nach unseren Informationen noch in keinem der Landtage ratifiziert. Es ist aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aber durchaus üblich, dass dies nicht lange vor dem eigentlichen Termin geschieht.
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig – unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.
Neues Siegel für Online-Apotheken
Beim Arzneimittelkauf im Internet sollen Verbraucher Online-Apotheken künftig leichter auf ihre Seriosität überprüfen können: Ab Juli 2015 wird ein EU-einheitliches Online-Siegel den Weg zu zugelassenen Anbietern weisen. Wer hier kauft, ist vor gefälschten Medikamenten sicher.
Das neue Logo zeigt ein weißes Kreuz vor grüngestreiftem Hintergrund. Ein Kästchen mit Flagge weist auf das EU-Land hin, in dem der Internet-Händler seinen Sitz hat. Wer auf das Symbol klickt, soll ab der zweiten Jahreshälfte 2015 zur Website der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Dort finden Verbraucher dann eine Liste aller zugelassenen Anbieter.
Bereits jetzt können Verbraucher in Deutschland an dem orangenen Punkt des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information überprüfen, ob die Apotheke in Deutschland eine Erlaubnis für den Versandhandel hat.
Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher
Hörbücher werden ab dem 1. Januar 2015 steuerlich wie gedruckte Bücher behandelt: Auch für sie gilt in Zukunft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Für E-Books, E-Paper, den Download von Apps, Filmen und Musik sowie zum Erstaunen der Verlagsbranche auch für Hörspiele werden – zumindest vorläufig – weiterhin 19 Prozent fällig. Dass sich nun die Preise für Hörbücher aus hiesiger Produktion reduzieren werden, ist nach den Kommentaren deutscher Verlage anlässlich der Bekanntgabe der gesetzlichen Änderung nicht zu erwarten.
Eine weitere Neuerung beschert die EU. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union elektronische Informationsmedien zum Kauf anbieten, müssen ab dem nächsten Jahr die Mehrwertsteuer nach dem Satz des Landes entrichten, in dem der jeweilige Kunde wohnt. Bislang fällt die Mehrwertsteuer des Landes an, in dem die Firma ihren Sitz hat. Von den im Ausland teils deutlich niedrigeren Sätzen der Mehrwertsteuer profitieren bislang zum Beispiel große Anbieter elektronischer Dienstleistungen im Internet. Ob sich diese Umstellung auf die Preise auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Facebook: Neue Bedingungen für die Nutzer
Die amerikanische Facebook Inc. ändert zum 1. Januar 2015 abermals ihr Kleingedrucktes. Das betrifft auch die deutschen Nutzer. Wie bereits in der Vergangenheit ist auch diesmal ein Widerspruch nicht möglich; wer nicht einverstanden ist, muss das soziale Netzwerk verlassen. Wer hingegen weiterhin im Portal unterwegs ist, erklärt sich automatisch mit den Änderungen einverstanden.
Die neuen Bedingungen sehen vor, dass Facebook künftig auf noch größere Datenmengen und Informationen seiner Nutzer zurückgreifen kann. Dann werden nicht mehr nur die vom Nutzer selbst eingestellten Informationen und Bilder gespeichert und verwertet; vielmehr sollen künftig via Facebook auch Einkäufe und finanzielle Transaktionen möglich sein, und die dabei anfallenden Daten will Facebook für seine Zwecke verwenden. So können auch Angaben zu Kreditkarten und Authentifizierung sowie offizielle Kontaktdaten des Nutzers im sozialen Netzwerk gespeichert werden.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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